(zu B.2.2.4, B.3.1.3, B.3.1.4, C.2.1, C.3.1 und C.5):

Ein gesetzlich krankenversicherter Schüler arbeitet seit dem 1.1.2023 gegen ein Arbeitsentgelt von 490 EUR in der Werkstatt eines Computer-Geschäfts. Er hat sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Es kommt immer mal wieder vor, dass unvorhersehbare Mehrarbeit in einzelnen Kalendermonaten wie folgt zu einem höheren Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze führt:

Februar 2023: 560 EUR
Mai 2023: 630 EUR
Juli 2023: 560 EUR
Oktober 2023: 910 EUR

Aufgrund der unvorhersehbaren Mehrarbeit übersteigt das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt im Durchschnitt der Jahresbetrachtung (1.1.2023 bis 31.12.2023) erstmalig aufgrund der unvorhersehbaren Zahlung im Oktober 2023 die für die Annahme einer geringfügig entlohnten Beschäftigung maßgebende Geringfügigkeitsgrenze von 520 EUR. Die unvorhersehbaren höheren Entgeltzahlungen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze in den Monaten Februar, Mai und Juli 2023 bleiben unberücksichtigt, weil damit die zulässige Jahresentgeltgrenze von 6.240 EUR in dem vom Arbeitgeber für die Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts gewählten Jahreszeitraum (1.1.2023 bis 31.12.2023) nicht überschritten wird (9 x 490 EUR + 560 EUR + 630 EUR + 560 EUR = 6.160 EUR). Der Student bleibt somit auch für die Zeit vom 1.10. bis 31.10.2023 weiterhin geringfügig entlohnt beschäftigt, da es sich innerhalb des maßgebenden Zeitjahres (1.11.2022 bis 31.10.2023) nur um ein gelegentliches (maximal 2-maliges) und unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze handelt. Das vereinbarte monatliche Arbeitsentgelt von 490 EUR hat sich im Oktober 2023 maximal auf das Doppelte der Geringfügigkeitsgrenze (1.040 EUR) erhöht. Der Arbeitgeber hat (auch in der Zeit vom 1.10. bis zum 31.10.2023) weiterhin Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung aufgrund der durchgehend geringfügig entlohnten Beschäftigung zu zahlen. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wirkt fort.

Personengruppenschlüssel: 109
Beitragsgruppenschlüssel: 6-5-0-0

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