Begriff

Bei dem Geburtsdatum handelt es sich um das Datum, von dem ausgehend das Lebensalter eines Versicherten bzw. Berechtigten ermittelt wird. Es hat in der Sozialversicherung besondere Bedeutung. Zunächst dient es zur Identifizierung einer Person, z. B. eines leistungsberechtigten Menschen. Daneben erfüllt es zahlreiche weitere Aufgaben, wie z. B. den Nachweis eines bestimmten Alters, um hierfür vorgesehene Leistungen (insbes. Rentenleistungen) zu erhalten. In diesem Zusammenhang dient es dazu, das Lebensalter eines Versicherten bzw. Berechtigten zu ermitteln.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Das Geburtsdatum ist in allen Bereichen der Sozialversicherung zu verwenden. Es wird in den einzelnen Büchern des SGB durch altersabhängige Regeln angesprochen, wie z. B. in den §§ 35 bis 40 SGB VI.

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