Begriff

Fristen sind Zeiträume, die durch genaue Anfangs- und Endzeitpunkte gekennzeichnet sind. Innerhalb dieser Zeiträume sind Rechtshandlungen zur Erreichung eines bestimmten Ziels vorzunehmen. Alternativ muss vorher, nachher oder innerhalb eines Zeitraums ein bestimmtes Ereignis eingetreten sein. Termine sind genau fixierte Zeitpunkte. Jede Frist endet daher mit einem Termin.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die zentrale Vorschrift für die Berechnung von Fristen und Terminen im Bereich der Sozialversicherung ist § 26 SGB X. Diese Vorschrift verweist in Abs. 1 auf die entsprechende Anwendung der §§ 187 bis 193 BGB, soweit in § 26 Abs. 2 bis 5 SGB X nichts anderes bestimmt ist. Im Übrigen werden Fristen spezialgesetzlich geregelt. Von Bedeutung sind beispielsweise Rahmenfristen (Vorversicherungszeiten, Höchstfrist für Krankengeld) oder Verfahrensfristen (§ 66 SGG) oder Verjährungsfristen (§§ 204 ff. BGB).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge