Die freiwillige Versicherung in der landwirtschaftlichen Alterssicherung ist nur möglich, wenn sie innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht beantragt wird. Sie beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, der auf den Wegfall der Versicherungspflicht folgt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge