Sofern der Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig krankenversichert ist, zieht dies "automatisch" auch den Versicherungsschutz in der sozialen Pflegeversicherung nach sich. Allerdings unterliegt ein in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichertes Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung gleichwohl der Versicherungspflicht.[1]

Für den Fall, dass ein in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig krankenversichertes Mitglied über eine adäquate Absicherung gegen Pflegebedürftigkeit bei einem privaten Versicherungsunternehmen verfügt, ist eine Befreiung von der Pflichtversicherung in der sozialen Pflegeversicherung möglich.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge