Die Pflegeversicherung wird wie die Krankenversicherung durch Beiträge der Versicherten und Rentner finanziert.

Das Prinzip der hälftigen Beitragstragung wird in der Pflegeversicherung dadurch modifiziert, dass zum Ausgleich der mit den Arbeitgeberbeiträgen verbundenen Belastungen der Wirtschaft die Bundesländer einen landesweiten, auf einen Werktag fallenden Feiertag abzuschaffen haben.[1] Das ist in allen Bundesländern – mit Ausnahme von Sachsen – mit der Abschaffung des Buß- und Bettages geschehen.[2]

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