Begriff

Bezieher von Bürgergeld verfügen oftmals nicht über die notwendige Kapitalausstattung für eine selbstständige Tätigkeit. Auch das daraus erzielte Einkommen reicht vielfach in der Startphase nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus, sodass aufstockend Bürgergeld in Anspruch genommen werden muss. Zur Überwindung dieser Hilfebedürftigkeit sieht das SGB II spezielle Zuschüsse und Darlehen vor, mit denen Gründungsvorhaben, aber auch die Fortführung bzw. der Erhalt einer selbstständigen Tätigkeit, unterstützt werden können. Darüber hinaus wird die Beratung und Unterstützung der selbstständigen Tätigkeit durch fachkundige Dritte gefördert.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen sind in § 16c SGB II geregelt.

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