Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden ergänzt durch
- die unterhaltsichernde Leistung, Übergangsgeld[1];
- Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen[2];
- Übernahme von Kosten, die im Zusammenhang mit der Berufsförderung stehen;
- Übernahme von Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei einer Berufsförderung außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haushalts;
- Reisekosten;
- Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten.[3]
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