Ärztlich verordnetes Funktionstraining in Gruppen kommt ebenfalls für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht. Es ist besonders bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane angezeigt.

Beim Funktionstraining werden Krankengymnastik und/oder Ergotherapie gezielt auf spezielle Körperstrukturen (Muskeln, Gelenke usw.) angewendet. Daneben können Gelenkschutzmaßnahmen und der Gebrauch technischer Hilfen und Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens Bestandteil sein. Funktionstraining findet in regelmäßig abgehaltenen Übungsveranstaltungen statt. Ärzte sollen beim Funktionstraining beratend zur Verfügung stehen.

1.2.1 Ziel

Ziel des Funktionstrainings ist

  • der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen einzelner Organsysteme/Körperteile,
  • das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile,
  • die Schmerzlinderung,
  • die Bewegungsverbesserung und
  • die Hilfe zur Selbsthilfe.

Hilfe zur Selbsthilfe hat zum Ziel, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen mit Behinderung für seine Gesundheit zu stärken. Er soll zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining im Sinne eines angemessenen Übungsprogramms auf eigene Kosten, z. B. durch die weitere Teilnahme an Bewegungsangeboten, motiviert werden.

1.2.2 Formen

Zu den Funktionstrainingsarten zählen insbesondere Trockengymnastik und Wassergymnastik. Nicht dazu zählen Übungen, die ausschließlich dazu dienen, das allgemeine Wohlbefinden des von der Behinderung Betroffenen zu verbessern.

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