Anwartschaften, die aus Beiträgen neben einer Altersvollrente (erst seit 1.1.2017 möglich) oder neben einer Altersteilrente resultieren, führen zu Zuschlägen an Entgeltpunkten, die mit Beginn des Monats nach Erreichen der Regelaltersgrenze gewährt werden und zu einer höheren Altersrente führen.

 
Praxis-Beispiel

Anwartschaften bis zur Regelaltersgrenze

Ein Versicherter bezieht eine vorzeitige Altersvollrente seit dem Jahr 2023. Seit dem 1.1.2024 übt er neben dem Rentenbezug eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 1.500 EUR aus. Im Juni 2024 erreicht er die Regelaltersgrenze.

Ergebnis: Für die Beschäftigung von Januar bis Juni 2024 werden Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt. Diese betragen 0,1984 Entgeltpunkte (1.500 EUR x 6 Monate = 9.000 EUR : 45.358 EUR [vorl. Durchschnittsentgelt 2024]). Die Rente erhöht sich ab 1.7.2024 um 7,46 EUR (0,1984 Entgeltpunkte x 37,60 aktueller Rentenwert West).

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