Sozialleistungen (Leistungen der Sozialversicherungsträger) werden in Dienst-, Sach- und Geldleistungen unterschieden. Dienstleistungen in diesem Sinne sind alle Handlungen und Hilfen persönlicher Natur, z. B. persönliche und erzieherische Hilfe.
Sozialversicherung: Die Aufteilung der Sozialleistungen in Dienst-, Sach- und Geldleistungen ergibt sich aus § 11 SGB I. Für die Krankenkassen ist beispielsweise § 2 SGB V eine relevante Vorschrift.
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