Der Name der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.[1]
Zurzeit bestehen 14 Regionalträger. Dies sind die Deutsche Rentenversicherung
- Baden-Württemberg,
- Bayern,
- Berlin-Brandenburg,
- Braunschweig-Hannover,
- Hessen,
- Mitteldeutschland,
- Nord,
- Nordbayern,
- Oldenburg-Bremen,
- Rheinland,
- Rheinland-Pfalz,
- Saarland,
- Schwaben,
- Westfalen.
Die örtliche Zuständigkeit der Regionalträger richtet sich nach der Reihenfolge
- Wohnsitz,
- gewöhnlicher Aufenthalt,
- Beschäftigungsort,
- Tätigkeitsort
des Versicherten im Inland.
Anschriften der Rentenversicherungsträger
Die ständig aktuell gepflegten Anschriften, Telefonnummern und weitgehend auch E-Mail-Adressen und Websites sind unter > Kurzinformationen > Adressen hinterlegt. Im Feld Institution muss dafür nach Rentenversicherungsanstalten gefiltert werden.
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