Der Name der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.[1]

Zurzeit bestehen 14 Regionalträger. Dies sind die Deutsche Rentenversicherung

  • Baden-Württemberg,
  • Bayern,
  • Berlin-Brandenburg,
  • Braunschweig-Hannover,
  • Hessen,
  • Mitteldeutschland,
  • Nord,
  • Nordbayern,
  • Oldenburg-Bremen,
  • Rheinland,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Saarland,
  • Schwaben,
  • Westfalen.

Die örtliche Zuständigkeit der Regionalträger richtet sich nach der Reihenfolge

  • Wohnsitz,
  • gewöhnlicher Aufenthalt,
  • Beschäftigungsort,
  • Tätigkeitsort

des Versicherten im Inland.

 
Praxis-Tipp

Anschriften der Rentenversicherungsträger

Die ständig aktuell gepflegten Anschriften, Telefonnummern und weitgehend auch E-Mail-Adressen und Websites sind unter > Kurzinformationen > Adressen hinterlegt. Im Feld Institution muss dafür nach Rentenversicherungsanstalten gefiltert werden.

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