Zusammenfassung

 
Begriff

Die Deutsche Rentenversicherung ist der europaweit größte Rentenversicherer. Sie ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und damit eine der 5 Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen finden sich im SGB VI.

1 Rechtsform

Die Rentenversicherung wird von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Rentenversicherungsträgern durchgeführt. Sie verwalten sich selbst durch eigene Organe (Vertreterversammlung, Vorstand).[1]

2 Organisation/Zuständigkeit

Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine Rentenversicherung[1] und knappschaftliche Rentenversicherung[2]) werden von Regionalträgern und Bundesträgern wahrgenommen.[3]

Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.[4]

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist sowohl Träger der allgemeinen Rentenversicherung als auch der knappschaftlichen Rentenversicherung.

2.1 Allgemeine Rentenversicherung

Für die Erfüllung der Aufgaben sind in der allgemeinen Rentenversicherung die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.[1]

2.1.1 Regionalträger

Der Name der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.[1]

Zurzeit bestehen 14 Regionalträger. Dies sind die Deutsche Rentenversicherung

  • Baden-Württemberg,
  • Bayern,
  • Berlin-Brandenburg,
  • Braunschweig-Hannover,
  • Hessen,
  • Mitteldeutschland,
  • Nord,
  • Nordbayern,
  • Oldenburg-Bremen,
  • Rheinland,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Saarland,
  • Schwaben,
  • Westfalen.

Die örtliche Zuständigkeit der Regionalträger richtet sich nach der Reihenfolge

  • Wohnsitz,
  • gewöhnlicher Aufenthalt,
  • Beschäftigungsort,
  • Tätigkeitsort

des Versicherten im Inland.

 
Praxis-Tipp

Anschriften der Rentenversicherungsträger

Die ständig aktuell gepflegten Anschriften, Telefonnummern und weitgehend auch E-Mail-Adressen und Websites sind unter > Kurzinformationen > Adressen hinterlegt. Im Feld Institution muss dafür nach Rentenversicherungsanstalten gefiltert werden.

2.1.2 Deutsche Rentenversicherung Bund

Der Bundesträger "Deutsche Rentenversicherung Bund" ist neben der Betreuung von Versicherten und Rentnern auch für die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben sowie die gemeinsamen Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung (z. B. Öffentlichkeitsarbeit) zuständig.[1] Ferner ist dieser Bundesträger auch zuständig für die Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR und die Berechnung und Auszahlung der Zulagen bei der zulagengeförderten Altersvorsorge (Zentrale Zulagenstelle).

2.1.3 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist als Träger der allgemeinen Rentenversicherung zuständig, wenn die Versicherten

  • beim Bundeseisenbahnvermögen,
  • bei der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft oder den gem. § 2 Abs. 1 Deutsche Bahn Gründungsgesetz (DBGrG) vom 27.12.1993 (BGBl. I S. 2378, 2386) ausgegliederten Aktiengesellschaften,
  • bei Unternehmen, die gemäß § 3 Abs. 3 des genannten Gesetzes aus den Aktiengesellschaften ausgegliedert worden sind, von diesen überwiegend beherrscht werden und unmittelbar und überwiegend Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben,
  • bei den Bahn-Versicherungsträgern, der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten und dem Bahnsozialwerk,
  • in der Seefahrt (Seeschifffahrt und Seefischerei) oder
  • bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beschäftigt sind.[1]

Sie ist auch zuständig für selbstständig Tätige, die als Seelotse, Küstenschiffer oder Küstenfischer versicherungspflichtig sind.[2]

Bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist auch die sog. Minijob-Zentrale angesiedelt, die als Einzugsstelle für geringfügige Beschäftigungen fungiert.

2.2 Knappschaftliche Rentenversicherung

Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.[1]

Sie ist zuständig, wenn die Versicherten

  • in einem knappschaftlichen Betrieb beschäftigt sind,
  • ausschließlich oder überwiegend knappschaftliche Arbeiten verrichten oder
  • bei Arbeitnehmerorganisationen oder Arbeitgeberorganisationen, die berufsständische Interessen des Bergbaus wahrnehmen, oder bei den Bergämtern, Oberbergämtern oder bergmännischen Prüfstellen, Forschungsstellen oder Rettungsstellen beschäftigt sind und für sie vor Aufnahme dieser Beschäftigung 5 Jahre Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind.[2]

2.3 Alterssicherung der Landwirte

Träger der Alterssicherung der Landwirte ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gart...

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