Sofern Leistungsberechtigte an Maßnahmen des Kooperationsplans teilnehmen, deren Bedeutung für eine nachhaltige Integration besonders wichtig ist, erhalten sie einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 EUR. Der Bürgergeldbonus ist für folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, wenn die Maßnahme eine Mindestdauer von 8 Wochen hat und für die Maßnahme kein Weiterbildungsgeld gezahlt wird.
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.
  • Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher nach § 16h Abs. 1 SGB II.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge