Mit dem "Bürgergeld-Gesetz" ist das Ziel verknüpft, eine möglichst dauerhafte Integration in Arbeit zu erreichen und damit die Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Deshalb ist der Vermittlungsvorrang im SGB II abgeschafft worden. Eine Förderung kann demnach künftig auch dann erfolgen, wenn eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich wäre. Verfügen Leistungsberechtigte nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, wird zudem die Teilnahme an einem Integrationskurs oder an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung als erforderliche Leistung angesehen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge