Ab dem 18. Lebensjahr ist eine spezielle Individualprophylaxeleistung im SGB V nicht mehr vorgesehen. Es ist jedoch für den erhöhten Zuschuss bei Zahnersatz erforderlich, mindestens eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung pro Jahr nachzuweisen. Diese ist in das Bonusheft einzutragen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge