Mitglieder einer neu errichteten Betriebskrankenkasse können alle versicherungspflichtig Beschäftigten des Betriebs, als auch Familienangehörige der bei der Betriebskrankenkasse-Versicherten, sowie freiwillige Mitglieder aus den zuvor genannten Personenkreisen werden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen