Einrichtungen, die Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreuen oder jungen Menschen eine Unterkunft gewähren, benötigen eine Erlaubnis. Der Begriff der Einrichtung wird im Gesetz nicht definiert. Nach Rechtsprechung und Literatur ist eine Einrichtung eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von sächlichen und persönlichen Mitteln zu einem bestimmten Zweck unter der Verantwortung eines Trägers, deren Bestand und Charakter vom Wechsel der Personen, die betreut werden oder Unterhalt erhalten, weitgehend unabhängig.

Die Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen ist unerheblich. Eine Einrichtung gewährt eine Unterkunft, wenn sie Übernachtungsmöglichkeiten anbietet.

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