Anrechnungszeiten bis 31.12.2004
Zu den bewerteten Anrechnungszeiten gehören noch bis 31.12.2004 Zeiten einer Schule, Fachschule, Hochschule und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sowie Zeiten einer beruflichen Ausbildung. Wegen des Zusammentreffens mit Pflichtbeiträgen erhalten letztere als beitragsgeminderte Zeiten einen Zuschlag.
Anrechnungszeiten ab 1.1.2005
Die Bewertung ist ab 1.1.2005 auf Zeiten einer nichtakademischen Ausbildung an Schulen mit überwiegend berufsbildendem Charakter (Fachschulen) sowie auf berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen beschränkt. Diese Zeiten erhalten auch künftig für maximal 36 Kalendermonate bis zu 0,75 Entgeltpunkte pro Kalenderjahr bzw. 0,0625 pro Kalendermonat.
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