An die Jugendämter werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch zu Ausländern, die keine freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger sind, auf Ersuchen die Grunddaten und folgende Daten übermittelt:
1. |
abweichende Namensschreibweisen, andere Namen, Aliaspersonalien und Angaben zum Ausweispapier, |
Bis 31.10.2022:
2. |
AKN-Nummer, |
3. |
Angaben zum aufenthaltsrechtlichen Status und zu den für oder gegen den Ausländer getroffenen aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, |
4. |
Angaben zum Asylverfahren, |
5. |
die gegenwärtige Anschrift im Bundesgebiet[2] [Bis 31.10.2022: Anschrift im Bundesgebiet], |
6. |
freiwillig gemachte Angaben zu Telefonnummern und E-Mail-Adressen, |
7. |
begleitende minderjährige Kinder und Jugendliche, Elternteile, Ehegatten und Lebenspartner jeweils mit Familienname und Vornamen, |
8. |
[3]das zuständige Bundesland, die zuständige Aufnahmeeinrichtung, Ausländerbehörde und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stelle, bei unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen das zuständige Jugendamt, |
Bis 31.10.2022:
8. |
das zuständige Bundesland, die zuständige Aufnahmeeinrichtung und Ausländerbehörde, bei unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen das zuständige Jugendamt, |
9. |
die Durchführung der Gesundheitsuntersuchung nach § 62 Absatz 1 des Asylgesetzes sowie die Untersuchung auf Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose nach § 36 Absatz 4 oder 5 des Infektionsschutzgesetzes, jeweils mit Ort und Datum, |
9a. |
die Feststellung, dass keine medizinischen Bedenken gegen die Aufnahme in eine Einrichtung der gemeinschaftlichen Unterbringung bestehen, |
10. |
die Durchführung von Impfungen mit Art, Ort und Datum der jeweiligen Impfung. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen