Zuzahlungen sind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zu leisten.

10.1 Leistungserbringung außerhalb der eigenen Haushalts

Erfolgt die außerklinische Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen oder Wohnungen für Menschen mit Behinderungen oder in Wohneinheiten zugelasssener Leistungserbringer, so beträgt die Zuzahlung wie bei vollstationärer Krankenhausbehandlung 10 EUR je Kalendertag, begrenzt auf die ersten 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr.

10.2 Leistungserbringung im eigenen Haushalt

Bei Versorgung im eigenen Haushalt, der Familie oder an einem sonst geeigneten Ort beträgt die Zuzahlung wie bei der häuslichen Krankenpflege 10 % der Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr.

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