Die Versicherungspflicht als Student, Praktikant/Auszubildender ohne Arbeitsentgelt oder in der Krankenversicherung der Rentner wird verdrängt, wenn
- versicherungspflichtige Studenten,
- Praktikanten ohne Arbeitsentgelt bzw. zur Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigte oder
- Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an Maßnahmen zur Abklärung der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung teilnehmen.
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