Auch im Bereich der Sozialhilfe haben die Träger Leistungsberechtigte zu beraten und zu unterstützen.[1] Die Beratung betrifft dabei

  • die persönliche Situation,
  • den Bedarf,
  • die eigenen Kräfte und Mittel sowie
  • die mögliche Stärkung der Selbsthilfe zur aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und zur Überwindung der Notlage.

Die Beratung kann auch durch andere Stellen z. B. Schuldnerberatungsstellen gegen Kostenerstattung erfolgen.

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