Wenn der Student nicht mehr über seine Eltern krankenversichert ist[1], sondern eine eigenständige Krankenversicherung hat, erhöht sich der Bedarf um max. 94 EUR monatlich, für über 30-jährige Studenten auf max. 167 EUR. Deren höhere Kosten müssen nachgewiesen werden. Seit 2019 können auch privatversicherte über 30-jährige Studierende den höheren nachweisabhängigen Zuschlag erhalten.

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