Würde die Wahrung einer Frist durch die Anhörung nicht möglich sein, so kann von der Anhörung abgesehen werden (z. B. Beanstandung von rechtsunwirksamen Beiträgen nach § 26 Abs. 2 SGB IV oder Rücknahme rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakte nach § 45 Abs. 3 bis 4 SGB X).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge