Es besteht auch Anspruch auf ambulante spezialfachärztliche Versorgung bei schweren Verlaufsformen der folgenden Erkrankungen:
- HIV/AIDS,
- Herzinsuffizienz (NYHA Stadium 3–4),
- Multiple Sklerose,
- zerebrale Anfallsleiden (Epilepsie),
- komplexe Erkrankungen im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie,
- Folgeschäden bei Frühgeborenen oder
- Querschnittslähmung bei Komplikationen, die eine interdisziplinäre Versorgung erforderlich machen.
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