Es besteht auch Anspruch auf ambulante spezialfachärztliche Versorgung bei schweren Verlaufsformen der folgenden Erkrankungen:

  • HIV/AIDS,
  • Herzinsuffizienz (NYHA Stadium 3–4),
  • Multiple Sklerose,
  • zerebrale Anfallsleiden (Epilepsie),
  • komplexe Erkrankungen im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie,
  • Folgeschäden bei Frühgeborenen oder
  • Querschnittslähmung bei Komplikationen, die eine interdisziplinäre Versorgung erforderlich machen.

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