Regelaltersrente steht Landwirten und mitarbeitenden Familienangehörigen zu, wenn die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist und das landwirtschaftliche Unternehmen abgegeben wurde bzw. bei Familienangehörigen, wenn sie selbst nicht Landwirt sind.

Die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres wird mit dem Geburtsjahrgang 1964 erreicht. Vorher gelten abweichende Regelaltersgrenzen.[1]

Für Versicherte, die vor 1964 geboren sind, wird die Regelaltersgrenze kontinuierlich heraufgesetzt, sodass mit dem Jahrgang 1964 im Jahr 2029 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren wie in der Rentenversicherung erreicht ist.

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