Die Akupunktur ist ein Behandlungskonzept der traditionellen chinesischen Medizin. Sie verwendet verschiedene Verfahren:
- Einstechen von Nadeln in die Akupunkturpunkte
- Erwärmen der Punkte (Moxibustion)
- Massage der Punkte (Akupressur).
Die Akupunktur gehört zu den Umsteuerungs- und Regulationstherapien. Die Kosten werden unter bestimmten Voraussetzungen bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen von den Krankenkassen im Rahmen ärztlicher Behandlung übernommen.
Sozialversicherung: Die Regelung zur Kostenübernahme der Akupunktur durch die Krankenkassen sind in § 27 und § 28 SGB V enthalten. Die Verpflichtung zur Qualitätssicherung enthält § 135 Abs. 2 SGB V. Die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V (QV-A) regelt die fachlichen, räumlichen und apparativen Voraussetzungen für die Leistung. Die ärztlichen Leistungen für Akupunktur dürfen nur zulasten einer Krankenkasse abgerechnet werden, wenn die Voraussetzungen der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur (QV-A) erfüllt sind.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen