Begriff

Die Akupunktur ist ein Behandlungskonzept der traditionellen chinesischen Medizin. Sie verwendet verschiedene Verfahren:

  • Einstechen von Nadeln in die Akupunkturpunkte
  • Erwärmen der Punkte (Moxibustion)
  • Massage der Punkte (Akupressur).

Die Akupunktur gehört zu den Umsteuerungs- und Regulationstherapien. Die Kosten werden unter bestimmten Voraussetzungen bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen von den Krankenkassen im Rahmen ärztlicher Behandlung übernommen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Regelung zur Kostenübernahme der Akupunktur durch die Krankenkassen sind in § 27 und § 28 SGB V enthalten. Die Verpflichtung zur Qualitätssicherung enthält § 135 Abs. 2 SGB V. Die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V (QV-A) regelt die fachlichen, räumlichen und apparativen Voraussetzungen für die Leistung. Die ärztlichen Leistungen für Akupunktur dürfen nur zulasten einer Krankenkasse abgerechnet werden, wenn die Voraussetzungen der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur (QV-A) erfüllt sind.[1]

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