Zusammenfassung

 
Begriff

Die Akupunktur ist ein Behandlungskonzept der traditionellen chinesischen Medizin. Sie verwendet verschiedene Verfahren:

  • Einstechen von Nadeln in die Akupunkturpunkte
  • Erwärmen der Punkte (Moxibustion)
  • Massage der Punkte (Akupressur).

Die Akupunktur gehört zu den Umsteuerungs- und Regulationstherapien. Die Kosten werden unter bestimmten Voraussetzungen bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen von den Krankenkassen im Rahmen ärztlicher Behandlung übernommen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Regelung zur Kostenübernahme der Akupunktur durch die Krankenkassen sind in § 27 und § 28 SGB V enthalten. Die Verpflichtung zur Qualitätssicherung enthält § 135 Abs. 2 SGB V. Die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V (QV-A) regelt die fachlichen, räumlichen und apparativen Voraussetzungen für die Leistung. Die ärztlichen Leistungen für Akupunktur dürfen nur zulasten einer Krankenkasse abgerechnet werden, wenn die Voraussetzungen der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur (QV-A) erfüllt sind.[1]

1 Indikationen

Akupunktur wird im Rahmen ärztlicher Behandlung erbracht und ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird bei folgenden Indikationen abgegeben:

  • Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens 6 Monaten bestehen und ggf. nicht segmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz),
  • Chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens 6 Monaten bestehen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen haben eine "Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V" getroffen. Diese Vereinbarung regelt die fachlichen, räumlichen und apparativen Voraussetzungen sowie die Anforderungen an die Durchführung und an die Dokumentation der Akupunkturleistungen.

 
Hinweis

IGeL-Leistungen

Akupunktur wird bei anderen Indikationen als IGeL-Leistung angeboten, die vom Patienten selbst zu bezahlen ist. Im IGeL-Monitor (igel-monitor.de) bewertet der MD Bund den Nutzen der Akupunktur

  • in der Schwangerschaft,
  • zur Migräneprophylaxe und
  • zur Spannungskopfschmerzprophylaxe.

2 Durchführung

Die Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten setzt folgende Maßnahmen voraus:

  • Symptomatik bzw. Diagnose nach Anlage I Nr. 12 MVV-RL feststellen.
  • Vor der Akupunktur liegt ein mindestens 6-monatiges ärztlich dokumentiertes Schmerzintervall.
  • Ein inhaltlich und zeitlich gestaffelter Therapieplan wird erstellt und bezieht die Akupunktur im Rahmen eines schmerztherapeutischen Gesamtkonzepts sowie die bisher durchgeführten Maßnahmen und die Therapieoptionen ein.
  • Eine standardisierte fallbezogene Eingangserhebung (Eingangsdokumentation) zur Schmerzevaluation wird durchgeführt.

3 Abrechnung

Für die Abrechnung stehen 2 Ziffern des EBM zur Verfügung:

 
30790: Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung zur Behandlung mittels Körperakupunktur,
30791: Durchführung einer Körperakupunktur.

4 Leistungsdauer/-intervall

Die Akupunkturleistungen sind je dokumentierter Indikation bis zu 10-mal, mit besonderer Begründung bis zu 15-mal je Krankheitsfall berechnungsfähig. Eine erneute Behandlung ist frühestens nach 12 Monaten möglich.

5 Qualifikationsvoraussetzungen des Arztes

Qualifikationsvoraussetzung für die Abrechnung von Akupunkturleistungen ist

  • die erfolgreiche Teilnahme an der "Zusatz-Weiterbildung Akupunktur" gemäß der "(Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer vom 23.10.2015" (Weiterbildung von 200 Stunden in Akupunktur) bzw.
  • eine in Struktur und zeitlichem Umfang gleichwertige Qualifikation in den Bundesländern, in denen dieser Teil der Muster-Weiterbildungsordnung nicht umgesetzt ist.

Ferner müssen Ärzte eine Fortbildung von 80 Stunden "Psychosomatische Grundversorgung" und die Teilnahme an einem von der Ärztekammer anerkannten interdisziplinären Kurs über Schmerztherapie von ebenfalls 80 Stunden Dauer nachweisen.

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