Qualifikationsvoraussetzung für die Abrechnung von Akupunkturleistungen ist

  • die erfolgreiche Teilnahme an der "Zusatz-Weiterbildung Akupunktur" gemäß der "(Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer vom 23.10.2015" (Weiterbildung von 200 Stunden in Akupunktur) bzw.
  • eine in Struktur und zeitlichem Umfang gleichwertige Qualifikation in den Bundesländern, in denen dieser Teil der Muster-Weiterbildungsordnung nicht umgesetzt ist.

Ferner müssen Ärzte eine Fortbildung von 80 Stunden "Psychosomatische Grundversorgung" und die Teilnahme an einem von der Ärztekammer anerkannten interdisziplinären Kurs über Schmerztherapie von ebenfalls 80 Stunden Dauer nachweisen.

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