Sprunggelenksarthrose: Keine Berufskrankheit bei ehemaligem Bundesligafußballer
Der 1973 geborene, in Heilbronn wohnhafte Tomislav Maric stand von 1994 bis 2008 als Fußballprofi u.a. bei verschiedenen Bundesligaklubs unter Vertrag und spielte mehrfach für die kroatische Nationalmannschaft. Hauptsächlich wurde er als Stürmer eingesetzt. Obwohl Rechtsfüßler, schoss er den Ball gleichmäßig verteilt mit rechts oder links. Seit 1995 leidet er beidseitig an einer Sprunggelenksarthrose. Nach seiner aktiven Laufbahn arbeitete er zunächst als Co-Trainer und dann als Cheftrainer im In- und Ausland.
BG lehnte Sprunggelenksarthrose als Berufskrankheit ab
Die Anerkennung seiner Sprunggelenksarthrose als Berufskrankheit (BK) lehnte die Berufsgenossenschaft ab: Das Erkrankungsbild gehöre nicht zu den in der Berufskrankheiten-Liste genannten Erkrankungen. Die Erkrankung sei auch nicht wie eine Berufskrankheit anzuerkennen. Denn neue gesicherte medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach krankhafte Veränderungen an den Sprunggelenken bzw. Sprunggelenksarthrosen durch eine besondere berufliche Belastung als Profi-Fußballer verursacht werden könnten, lägen nicht vor.
SG-Urteil: Sprunggelenksarthrose keine Berufskrankheit
Seine hiergegen gerichtete Klage vor dem Sozialgericht war (nach Einholung eines orthopädischen Sachverständigengutachtens sowie einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) erfolglos: Zwar sei die Sprunggelenksarthrose hier auf 15 sogenannte Makrotraumen (Verletzungen wie Prellungen, Zerrungen, Bänderrisse und Brüche im Bereich der Sprunggelenke) und mehr als 250.000 Ballkontakte im Verlaufe der Profikarriere des Klägers zurückzuführen. Da die Sprunggelenksarthrose aber nicht in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) bezeichnet sei, könne sie grundsätzlich nicht als BK anerkannt werden.
Fußballergelenk: Kein neuer wissenschaftlicher Erkenntnisstand
Anderes gelte ausnahmsweise nur dann, wenn neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft vorlägen, die dem Verordnungsgeber seinerzeit nicht bekannt gewesen seien. Bereits seit mehr als 60 Jahren werde aber über das so genannte Fußballergelenk (“soccers players ankle“) publiziert. Es handle sich demnach um eine bewusste Entscheidung des Verordnungsgebers, diese Erkrankung nicht in die zuletzt im Jahr 2014 geänderte Berufskrankheiten-Verordnung von 1997 aufzunehmen. Aufgrund der Gewaltenteilung sei das Gericht auch daran gehindert, bei der Frage der Anerkennung einer Erkrankung als BK in die Entscheidungskompetenz des Verordnungsgebers einzugreifen. Zumal der wissenschaftliche Erkenntnisstand zum Fußballergelenk sich laut Sachverständigengutachten seit mehr als 60 Jahren nicht wesentlich geändert habe.
Hinweis: SG Heilbronn, Urteil v. 22.3.2017; S 7 U 979/15; Berufung vor dem LSG zulässig
Alle Beiträge zum Thema "Berufsgenossenschaft" finden Sie auf dieser Themenseite.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
3.372
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.969
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.905
-
Ab Juli gilt eine neue Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes
1.394
-
Urlaub während Krankschreibung: Besteht ein Krankengeldanspruch?
1.377
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
1.283
-
Erstattung des Verdienstausfalls bei stationärer Mitaufnahme endet
1.09410
-
Fahrkosten: Wann Krankenkassen Fahrkosten übernehmen
1.000
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
976
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
934
-
Unterschiedliche Methoden bei Kinderwunschbehandlung sind getrennt zu bewerten
31.10.2024
-
Antragstellung und Kenntnis im Sozialhilferecht
29.10.2024
-
Elektronische Patientenakte stößt kaum auf Widerspruch
28.10.2024
-
Deutliche Qualitätsunterschiede bei Implantation von Hüftgelenken
25.10.2024
-
Bürgergeld und Sozialhilfe: Regelbedarf steigt 2025 nicht
24.10.2024
-
Anhaltend hoher Krankenstand im Sommer
23.10.2024
-
Erweitertes Verfahren ab 1.1.2025
21.10.2024
-
Kein Arbeitsunfall bei Firmen-Fußballturnier
18.10.2024
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
15.10.2024
-
Klarstellung zur Intensivpflege in Schulen
15.10.2024