Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen den UV-Träger für verauslagtes Krankengeld
Für die Frage der Anwendbarkeit des § 111 Satz 2 SGB X bei Erstattungsansprüchen zwischen Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern gibt es eine Lösung: Der Anspruch auf Erstattung ist nach der gesetzlichen Regelung ausgeschlossen, wenn er nicht spätestens 12 Monate nach Ablauf des letzten Tages, für den die Leistung erbracht wurde, geltend gemacht wird.
Die Frist läuft frühestens ab dem Zeitpunkt, ab dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über seine Leistungspflicht erfährt.
Alte Auffassung der Krankenkassen
Die Kassenverbände vertraten bisher die Auffassung, dass § 111 Satz 2 SGB X bei Erstattungsansprüchen der Krankenversicherung gegenüber der Unfallversicherung immer dann angewendet werden kann, wenn der Unfallversicherungsträger (UV-Träger) gegenüber dem Versicherten aufgrund eines bestehenden höheren Leistungsanspruchs (teilweise) noch Leistungen zu gewähren hat.
Abweichende Meinung der UV-Träger
Dem folgten die Verbände der UV-Träger jedoch nicht. In der täglichen Praxis haben die UV-Träger den § 111 Satz 2 SGB X immer dann angewendet, wenn noch eine nachträgliche Leistungsbewilligung durch die Unfallversicherung gegenüber dem Versicherten über eine (zunächst) von einem anderen Leistungsträger bezogene Leistung erforderlich ist. Dies betraf überwiegend Fälle bei Berufskrankheiten. Denn meist wird eine Berufskrankheit erst im Nachhinein festgestellt, das Verletztengeld dann bewilligt und zuvor wurde bereits Krankengeld gezahlt.
Urteil des Bundessozialgerichts
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte bereits mit Urteil v. 16.3.2010 (B 2 U 4/09 R) festgestellt, dass § 111 Satz 2 SGB X u. a. bei Feststellung einer Berufskrankheit mit nachträglicher Bewilligung von Verletztengeld angewendet wird. Daraufhin bestätigten auch die Verbände der UV-Träger, dass bei Erstattungsansprüchen von Krankenkassen für geleistetes Krankengeld die Ausschlussfrist des § 111 Satz 2 SGB X zu berücksichtigen ist, wenn nach Feststellung eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit nachträglich Verletztengeld vom UV-Träger bewilligt wird.
Besprechungsergebnis soll endgültig Klarheit schaffen
Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hatte die UV-Träger vor längerer Zeit mit einem Rundschreiben informiert. Da die UV-Träger jedoch nicht flächendeckend dieser Empfehlung folgten, kam das Thema auf die Agenda der Besprechung der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und des GKV- Spitzenverbandes mit den Spitzenverbänden der Unfallversicherungsträger.
Unter TOP 3 des BE v. 6.11.2012 wurde das Ergebnis einheitlich und abschließend geregelt und soll erneut den UV-Trägern zur Kenntnis gebracht werden.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.182
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
987
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
304
-
Neue Arbeitsverhältnisse
295
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
260
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
240
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
189
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
185
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
150
-
Erstattung des Verdienstausfalls bei stationärer Mitaufnahme endet
13610
-
Heilmittel-Report 2026: Steigende Kosten bei unbekannter Qualität
11.06.2026
-
Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern
08.06.2026
-
Finanzierung ambulanter Operationen für Kinder und Jugendliche gesichert
04.06.2026
-
Kinderkrankengeld: Mütter tragen weiterhin Hauptlast bei Betreuung
01.06.2026
-
Kabinett erkennt Parkinson durch Pestizide als Berufskrankheit an
28.05.2026
-
Gesundheitsatlas verzeichnet deutlichen Rückgang bei Herzinfarkten
27.05.2026
-
Beratung durch die Krankenkassen auch ohne Einwilligung der Versicherten
26.05.2026
-
Apotheken bekommen mehr Kompetenzen
26.05.2026
-
So profitieren pflegende Angehörige von der Rentenversicherung
22.05.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
18.05.2026