Elektronische Gesundheitskarte: Arztpraxen verwirrt Gültigkeit

Versicherungsende zum Quartalsablauf - das meldet vielfach die EDV in den Praxen beim Einlesen der neuen Gesundheitskarte. Doch die Krankenkassen müssen keine neue Karte ausstellen.

Irritationen gab es in vielen Arztpraxen wegen abgelaufener Gesundheitskarten: Die Patienten wurden zwar behandelt, aber wegen einer angeblich abgelaufenen Gültigkeit der Karte zu ihrer Krankenkasse geschickt. Verständlich, hatte doch die Praxis-EDV beim Einlesen der Karte das Ende der Gültigkeit zum Quartalsende gemeldet. Doch das stimmt natürlich nicht.

Die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird erst seit dem vergangenem Jahr ausgegeben. Grundsätzlich ist eine eGK auf Grund ihrer Zertifikate im Chip 5 Jahre gültig. Erst nach dem Ablauf dieser Laufzeit müssen die Krankenkassen eine neue Karte ausstellen.

Keine Befristung der Gesundheitskarte

Grundsätzlich ist eine weitere Befristung der Gesundheitskarte nicht vorgesehen. Denn diese Information soll künftig über den Online-Datenabgleich „live“ erfolgen, durch den Versichertenstammdienst. Bis es soweit ist, werden aber noch einige Quartale verstreichen.

Allerdings ist auf diversen Formularen und im Datensatz für die Quartalsabrechnung des Arztes bereits ein Pflichtfeld für ein mögliches Gültigkeitsende vorgesehen. Da dieses aber mangels Online-Anbindung derzeit noch nicht mit echten Daten gefüllt werden kann, setzen manche Praxissysteme an dieser Stelle automatisch das Ende des Folgequartals oder des laufenden Quartals ein (virtuelles Gültigkeitsende). So zeigt das Praxissystem an, dass die Karte zu diesem Zeitpunkt abläuft. Auf der eGK selbst ist dieses Datum aber nicht gespeichert.

Karten aus den Testregionen sind tatsächlich abgelaufen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die Arztpraxen inzwischen dazu informiert und rät, diesen Eintrag einfach zu ignorieren. Das gilt allerdings nicht für die Karten, die in den 7 Testregionen (Flensburg, Bochum, Essen, Ingolstadt, Trier, Wolfsburg, Löbau-Zittau) vorab ausgegeben wurden. Diese Testkarten der sog. Generation 0 sind am 31.3.2012 tatsächlich abgelaufen. Wurden diese Patienten noch nicht von ihrer Kasse mit einer neuen eGK versorgt, müssen Sie sich wegen einer aktuellen Karte (Generation 1) dort melden. Ob es sich bei der eGK um eine auch weiterhin gültige Karte der Generation 1 handelt, ist an der Kennzeichnung G1 unterhalb des aufgedruckten Schriftzuges „Gesundheitskarte“ auf der Karte ablesbar.

Ab 2013 wird online getestet

Bis Ende 2012 werden rund 50 Mio. neue Gesundheitskarten ausgegeben sein. Mittlerweile nimmt die eGK die nächste Etappe auf dem Weg zur Umsetzung der Online-Funktionen. Für 2013 sind Feldtests zur Onlinefunktionalität in 2 größeren Regionen geplant. Der Test soll neben dem Online-Update der Versichertenstammdaten auch die elektronischen Notfalldaten und den Einsatz der eGK als Zugangsmittel zu elektronischen Fallakten umfassen. Die europaweiten Ausschreibungen dazu sind mittlerweile erfolgt und laufen noch bis Ende Juni 2012.

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