Corona-Hilfen für Kinder und Geringverdiener
Erwachsene Empfänger von Grundsicherung erhalten einen Corona-Zuschuss in Form einer einmaligen Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro.
Kinderbonus
Familien mit Kindern bekommen wie bereits im Jahr 2020 einen Kinderbonus als Zuschuss zum Kindergeld. Dieser soll 2021 pro Kind 150 Euro betragen. Er wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Dadurch profitieren Geringverdiener stärker.
Grundsicherung
Die Regelung zum erleichterten Zugang zur Grundsicherung wird bis Ende 2021 verlängert. Vermögensprüfungen werden damit nur eingeschränkt durchgeführt und vorläufige Leistungen einfacher bewilligt.
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