Bundesärztekammer: Behandlungsfehler und die Folgen

Tausende Patienten werden jedes Jahr Opfer von Behandlungsfehlern. Allein die zuständigen Stellen der Ärzte stellten 2017 in 2.213 Fällen Fehler fest, wie die Bundesärztekammer am 3.4.2018 in Berlin mitteilte. Experten pochen auf einen Ausbau der Sicherheitskultur.

Untersucht hatten die zuständigen Stellen der Ärzte Verdachtsmeldungen Betroffener. Allerdings sind sie nicht die einzigen Stellen, an die sich Betroffene wenden können. Wie viele Fälle sind es insgesamt, wo liegen die Risiken - und was kann getan werden?

Wie viele Behandlungsfehler gibt es?

Das weiß niemand so genau. Schätzungen gehen von 40.000 Patientenbeschwerden pro Jahr bei Krankenkassen, Ärzteschaft, Versicherungen und Gerichten aus. Anderen Schätzungen zufolge enden 0,1 Prozent aller Krankenhaus-Behandlungen vermeidbar tödlich, wie das Aktionsbündnis Patientensicherheit erklärt. Das entspricht 20.000 Todesfällen. Das Wissenschaftliche Institut der AOK hat alle Fehler im Krankenhaus - unabhängig von einem tödlichen Verlauf - auf knapp 200.000 pro Jahr taxiert.

Was kann beispielsweise passieren?

Oft ist mangelnde Absprache in Kliniken für Probleme verantwortlich. Das zeigen Fälle, die medizinisches Personal anonym im Internet meldet, um aus Fehlern zu lernen. So sollte bei einem Patienten eine Hüfte ersetzt werden. «Der Patient liegt bereits in Narkose, als der Pflegekraft im OP auffällt, dass ein unentbehrliches Instrument für die OP fehlt», so die Fehlermeldung. Der Patient wird aus der Narkose geweckt - das Instrument war zur Reparatur gegeben worden. Eine entsprechende Markierung war aber nicht aufgefallen.

Welche Beispiele für Behandlungsfehler gibt es noch?

Fälle aus allen Bereichen veröffentlicht die norddeutsche Schlichtungsstelle der Ärzteschaft. So ging ein 22-jähriger Kranker nach einem Madagaskar-Urlaub mit Malaria-Verdacht zum Hausarzt. Dieser leitete laut Schlichtungsstelle aber nicht gleich die für einen Akutfall geeigneten Diagnose- und Therapieschritte ein. Der junge Mann wurde nach drei Tagen auf eigene Faust in einer Tropenklinik vorstellig - und erst dort richtig behandelt.

Was sind typische Probleme?

Vor allem falsch diagnostizierte oder gar nicht entdeckte Leiden. In Praxen sind Probleme bei der Diagnostik die häufigste festgestellte Fehlerursache, in Kliniken die zweithäufigste. So kam nach einem Streit ein 39-Jähriger mit einer Stichverletzung ins Krankenhaus. Trotz akuter Behandlung sowie Untersuchung des Bauchs mit Bauchspiegelung und Ultraschall wurden Dick- und Dünndarm-Verletzungen zunächst nicht erkannt. Folge: Der Mann musste 18 Folge-Operationen über sich ergehen lassen und zwei Monate in der Klinik bleiben, davon zwei Drittel auf der Intensivstation mit einem Luftröhrenschnitt zur Dauerbeatmung.

Weswegen beschweren sich Patienten am häufigsten?

Besonders in Zusammenhang mit Knie- und Hüftgelenksarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkbrüchen. «Patienten merken Beeinträchtigungen der Extremitäten sehr viel schneller als zum Beispiel eine fehlerhafte Medikamentengabe», erläutert die Geschäftsführerin der norddeutschen Schlichtungsstelle, Kerstin Kols.

Stehen Patienten mit Sorgen wegen möglicher Fehler alleine da?

Lange beklagten Patientenvertreter, Betroffene träfen bei Ärzten oft auf eine Mauer des Schweigens. Das hat sich laut Aktionsbündnis Patientensicherheit gebessert. «Das Thema ist keine Geheimwissenschaft mehr», sagt Geschäftsführer Hardy Müller. Patienten fragten oft schon vorher, wie es in einer Klinik um die Handhygiene bestellt oder wie hoch die Fehlerwahrscheinlichkeit sei. Und Ärzte erläuterten Patienten etwa, warum ihnen beim Transport durchs Krankenhaus Armbänder umgelegt werden - nämlich damit sie vom Transportdienst nicht verwechselt werden können. Offenheit, Transparenz, Checklisten bei Operationen, Fehlermelde-Systeme - so soll laut Experten die Sicherheitskultur weiter ausgebaut werden.

Was kann man bei konkretem Fehlerverdacht tun?

Die Ärzteschaft wirbt für ihre Schlichtungsstellen und Gutachter. Die stünden in ihren Beurteilungen nicht auf der Seite verdächtigter Ärzte, kosteten Patienten nichts und handelten mit Verfahren unter eineinhalb Jahren relativ schnell. Maßstab der Prüfungen ist dabei, ob eine Behandlung dem aktuellen «anerkannten Standard» entsprach. Darin fließen etwa Forschungsveröffentlichungen, Richtlinien und Herstellerangaben ein. Vor Gericht ziehen können Patienten danach dann immer noch. Daneben schreiben auch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen rund 15.000 Gutachten zu Verdachtsfällen pro Jahr.

Wie könnte geschädigten Patienten noch schneller geholfen werden?

Durch einen Patienten-Entschädigungsfonds. Vorschläge dazu will die Regierungskoalition prüfen. Patientenvertreter Müller fordert, die Möglichkeiten dazu gründlich zu diskutieren und eine Probephase zu starten. Dass bei einer Fondsentschädigung unabhängig vom Verursacher die Schuldfrage in den Hintergrund rücke, könne die Sicherheitskultur stärken - weil sich niemand in die Ecke gedrängt fühle.

dpa
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