Bessere Arzneimittelsicherheit und Arzneimittelversorgung
Die Arzneimittelsicherheit und der Schutz vor gefälschten Arzneimitteln soll gestärkt werden. Anlass sind Neuregelungen im europäischen Recht. Mehr Transparenz über zugelassene Arzneimittel für Verbraucher und Ärzteschaft und bessere Überprüfungsmöglichkeiten für Zulassungsbehörden nach dem Marktzugang gehören zum Maßnahmenpaket im Bereich Arzneimittelsicherheit. Um das Eindringen gefälschter Arzneimittel zu verhindern, werden in allen Mitgliedstaaten besonders fälschungsgefährdete Arzneimittel zukünftig eine Sicherheitskennzeichnung auf der Packung haben.
Für klinische Prüfungen werden Melde-und Dokumentationspflichten reduziert. Durch die Freistellung bestimmter risikoarmer klinischer Prüfungen von der Probandenversicherungspflicht sind finanzielle Entlastungen vor allem für nichtkommerzielle Forscher vorgesehen.
Einheitliche Arzneimittelpreise
Darüber hinaus werden bestehende Wettbewerbsverzerrungen für Versandapotheken beseitigt. Die deutsche Arzneimittelpreisverordnung gilt nun auch für den Versandhandel aus dem Ausland nach Deutschland. Feste Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel stellen sicher, dass Patientinnen und Patienten nicht in der besonderen Situation der Krankheit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Preise vergleichen müssen.
Betäubungsmittelgesetz - Erleichterung in der Palliativ-Versorgung
Im Betäubungsmittelgesetz sind Regelungen zur Verbesserung der Betäubungsmittelversorgung ambulanter Palliativpatienten vorgesehen. Damit wird ein wichtiges Anliegen der Hospiz- und Palliativverbände aufgegriffen. Um eine absehbare palliativmedizinische Krisensituation im ambulanten Bereich zu überbrücken, kann der Arzt - den oft unter unerträglichen Schmerzen leidenden - Patienten zukünftig ein betäubungsmittelhaltiges Schmerzmittel ausnahmsweise überlassen, wenn die Besorgung des Arzneimittels aus der Apotheke nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung der Behandlung schwerstkranker Patientinnen und Patienten.
Nutzenbewertung nach AMNOG
Mit dem Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) wurde die frühe Nutzenbewertung als lernendes System eingeführt. Mit diesem Gesetz werden nun aufgrund der ersten Erfahrungen einige Anpassungen vorgenommen. So können pharmazeutische Unternehmer für eine Übergangszeit unvollständige Nutzen-Dossiers nachbessern und jederzeit eine neue Nutzenbewertung beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beantragen. Außerdem soll der G-BA bei Beratungen des pharmazeutischen Unternehmers zur Planung des Studien-programms die Zulassungsbehörden beteiligen. Darüber hinaus wird durch eine Vorschrift zur Länder-Gewichtung die bestehende Regelung über die Berücksichtigung der Arzneimittelpreise anderer europäischer Länder bei der Vereinbarung von Erstattungsbeträgen konkretisiert.
Aufgaben für die Krankenkassen
Ferner können Apotheken und Krankenkassen gemeinsam den Austausch bestimmter Arzneimittel in der Apotheke verbieten. Dies ist im Sinne der Patienten und stärkt die Selbstverwaltung. Ebenso im Sinne der Patienten ist, dass kein Arzt wegen verordneter Arzneimittel in Regress genommen werden kann, wenn er nicht zuvor beraten worden ist. Wir sorgen auch für mehr Wettbewerb im Arzneimittelmarkt. Einige Krankenkassen haben ihre Pflicht zur Ausschreibung von Rabattverträgen verletzt. Sie müssen diese Verträge jetzt neu ausschreiben.
-
Neue Regelungen beim Krankengeld ab 2027
2.268
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.108
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.023
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
180
-
Neue Arbeitsverhältnisse
176
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
148
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
145
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
135
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
130
-
Reanimation allein begründet nicht automatisch vollstationäre Vergütung
117
-
Pflegeneuordnungsgesetz: Die leistungsrechtlichen Änderungen im Überblick
30.09.2026
-
Kein Erstattungsanspruch für Erben bei unbezahlter Verhinderungspflege
30.09.2026
-
Sozialversicherungswerte 2027: Rechengrößen im Leistungsrecht
28.09.2026
-
Antragsloses Kindergeld ab 2027 vom Bundesrat beschlossen
28.09.2026
-
Qualitätssicherung im Krankenhaus darf nicht auf dem Spiel stehen
24.09.2026
-
Künstliche Intelligenz treibt Klagezahlen an Sozialgerichten in die Höhe
23.09.2026
-
Aktuelle Finanzentwicklung der GKV 2026
21.09.2026
-
Bundesregierung plant härteres Vorgehen gegen Sozialmissbrauch
18.09.2026
-
Hybrid-DRGs sorgen für deutlichen Ausgabenanstieg bei der GKV
17.09.2026
-
Apothekenzahl in Deutschland erreicht niedrigsten Stand seit fast 50 Jahren
16.09.2026