Bei abgelehntem Mutter-Kind-Kur-Antrag Widerspruch einlegen

Wird ein Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur von der Krankenkasse abgelehnt, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen erfolgen.

Nach Angaben des Müttergenesungswerks (MGW) in Berlin sind etwa zwei Drittel der Widersprüche erfolgreich. Oft sei die Begründung der Kasse, warum sie den Antrag ablehnt, nicht haltbar.

Häufige Gründe für Ablehnung der Mutter-Kind-Kur

Krankenversicherungen lehnen dem MGW zufolge Kur-Anträge zum Beispiel mit Verweis auf ambulante Alternativen ab. Oder sie erkennen die medizinische Notwendigkeit nicht an. In manchen Fällen kann es auch sein, dass die Antragstellerin zu Unrecht an ihren Rentenversicherungsträger verwiesen wird. Das MGW unterstützt betroffene Frauen kostenlos im Widerspruchsverfahren.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des MGW unter diesem Link.

dpa

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