Tempo-Limit zum Schutz von Uhus rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Aachen hat ein Tempo-Limit zum Schutz von Uhus in der Eifel gekippt. Wegen eines Formfehlers ist die Begrenzung auf 50 Stundenkilometer rechtswidrig.

Zu Tausenden sind Autofahrer in eine Eifeler Radarfalle gerast - jetzt hat das Verwaltungsgericht Aachen das Tempo-Limit zum Schutz von Uhus gekippt. Die Begrenzung sei wegen eines Formfehlers des Kreises Düren rechtswidrig. Der Kreis Düren müsse neu entscheiden. Der Kreis hatte das Tempo-Limit zum Schutz der Eulenart in einem angrenzenden Vogelschutzgebiet festgelegt. In zehn Monaten gingen 7.600 Raser in die Falle. Die Anlage war mehrfach demoliert worden. Eine Tempo-Sünderin hatte geklagt. Der Kreis Düren will nicht in Berufung gehen (Az.: 2 K 1352/11).

Das Gericht warf dem Kreis "erhebliche Fehler" vor. Dieser hätte demnach das Tempo-Limit nach eigenem Ermessen und "unbeeinflusst von Dritten" festlegen müssen, sagt der Vorsitzende Richter Ernst Wolff. Grundlage für die Anordnung sei aber eine Vereinbarung unter anderem mit Naturschützern gewesen. Die hatten dem Ausbau des 900 Meter langen Teilstücks einer Landstraße bei Heimbach nur unter der Bedingung des Tempo-Limits und der wirksamen Überwachung zugestimmt.

Grundsätzlich hielt das Gericht ein Tempo-Limit zum Schutz der Uhus für vertretbar. Wenn der Kreis ein neues Limit bei 30, 50 oder 70 Stundenkilometern festlege, könne die Radarfalle wieder aktiviert werden, sagte ein Gerichtssprecher. Ob das Urteil Auswirkungen auf noch laufende Bußgeldverfahren von Autofahrern hat, die Widerspruch eingelegt haben, werde das zuständige Amtsgericht Düren entscheiden. Raser, die bereits gezahlt haben, können sich keine Hoffnungen mehr machen.

dpa
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