Mehr als 25 Prozent Geschwindigkeitsüberschreitung = Vorsatz?

Kann einem Autofahrer, der die zugelassene Höchstgeschwindigkeit um mehr als 25 Prozent überschreitet, automatisch Vorsatz unterstellt werden? Eine für die Höhe der Geldbuße bedeutsame Frage.

In dem entschiedenen Fall ging es um eine zu schnelle Autobahnfahrt. 100 km/h lautete die Begrenzung. Der Betroffene wurde mit einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von 126 km/h gemessen.

Amtsgericht: 160 Euro Geldbuße

Das Amtsgericht erkannte auf ein vorsätzliches Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit und verurteilte denn Fahrer zu einer Geldbuße von 160 Euro.

Das Gericht legte zuungunsten des Fahrers aus, dass der drei Schilderpaare passiert habe, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit angegeben war. Eines der Schilder hätte er nach Ansicht der Richter bemerken müssen, andernfalls habe er infolge einer länger dauernden Unaufmerksamkeit die Geschwindigkeitsüberschreitung billigend in Kauf genommen.

Dass der Betroffene mit einer Geschwindigkeit gefahren sei, die mehr als 25 Prozent über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gelegen habe, lasse jedenfalls auf einen bedingten Vorsatz schließen.

Fahrgeräusche als Indiz für zu schnelles Fahren

Zudem befand das Gericht: Der Betroffene hätte schon anhand der Fahrgeräusche und anhand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung veränderte, erkennen können, dass er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wesentlich überschreite.

Das OLG Celle schloss sich dieser Auffassung nicht an. In der obergerichtlichen Rechtsprechung sei zwar anerkannt, dass bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Regel von Vorsatz ausgegangen werden könne. Der Hinweis auf Fahrgeräusche/Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung verändert, sei dabei durchaus zulässig. Die 25-Prozent-Grenze sei aber zu niedrig.

Voraussetzungen für erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen

Eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung könne erst ab der Grenze von 38,75 Prozent angenommen werden. Bei geringeren Überschreitungen müssen weitere Indizien vorliegen, wie beispielsweise mehrmalige Geschwindigkeitsverstöße innerhalb kurzer Zeit.

Das OLG Celle verurteilte den Autofahrer deshalb wegen einer fahrlässigen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 80 Euro.

(OLG Celle, Beschluss v. 28.10.2013, 322 SsRs 280/13).