Erben des Künstlers Sigmar Polke verlieren Rechtsstreit um „Propellerfrau“
Bild wurde von Polke als gestohlen gemeldet
Der im Juni 2010 verstorbene Künstler hatte das auch als „Propellerfrau“ bezeichnete Bild „Ohne Titel – Öl auf Gardine“ über 30 Jahre selbst im Besitz. Im Jahr 2009 erstatte er Anzeige, da ihm das Gemälde angeblich aus seinem Atelier gestohlen wurde. Gegen den Kläger, einen Kölner Privatmann, welcher das Werk im Besitz hatte, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei eingeleitet und die „Propellerfrau“ beschlagnahmt. Mangels Tatverdachts wurde das Verfahren eingestellt, das Bild wurde jedoch an den Künstler herausgegeben.
Erben: „Proppelerfrau“ war unverkäuflich
Der Kläger forderte daher das Bild von den Erben des Künstlers heraus, da er es nach eigenen Angaben im Jahr 2007 unmittelbar vom Künstler zu einem Kaufpreis von 100.000 € erworben habe. Diese verweigerten die Herausgabe mit der Begründung, Sigmar Polke habe das Werk stets als unverkäuflich bezeichnet. Außerdem liege der Marktwert deutlich über dem Verkaufspreis.
Eigentumsvermutung spricht zugunsten des Besitzers der beweglichen Sache
Nachdem das Landgericht der Klage stattgab, war der Kölner auch in der Berufungsinstanz erfolgreich. Zu seinen Gunsten spreche die gesetzliche Vermutung nach § 1006 BGB, daher sei er auch Eigentümer, so die Richter des Oberlandesgerichts. Von den Erben konnte diese Eigentumsvermutung auch nicht widerlegt werden. Sie konnten nicht beweisen, dass sich das Bild in den Jahren 2008 oder 2009 noch im Besitz des Künstlers befunden hat. Außerdem könne aufgrund einiger Zeugenaussagen auch der Verkauf nicht ausgeschlossen werden, so das Gericht. Nach den Angaben einer Zeugin war er sich später nicht mehr sicher, ob er das Bild nicht doch verkauft hatte. Zudem bestätigten andere Zeugen, dass er Verkaufsentscheidungen häufig aus dem Moment heraus getroffen und dabei nicht zwingend Marktpreise verlangt habe.
(OLG Köln, Urteil v. 6.8.2015, 8 U 69/14)
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.2442
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
774
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
542
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
466
-
Die geplante EU Inc. – Eine neue europäische Rechtsform für Start-ups und innovative Unternehmen
440
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
4041
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
361
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
339
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
334
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
330
-
BMJV legt Gesetzentwurf für digitale Ermittlungsmaßnahmen vor
16.03.2026
-
Mehr als 1 Million offene Strafverfahren
10.03.2026
-
Eilantrag auf Gewaltschutz noch nach 9 Monaten zulässig
02.03.2026
-
Beurkundungs- und Beratungspflichten des Notars
05.02.2026
-
Wie sieht die Zukunft der Notare in Deutschland im Digitalen Wandel aus?
05.02.2026
-
Die Beratung durch den Notar bei Grundstücksgeschäften und Eheverträgen
05.02.2026
-
Wann haftet der Notar für Beratungsfehler?
05.02.2026
-
Umfang und Grenzen der Belehrungspflichten des Notars
05.02.2026
-
Überwachungsgarantenpflicht von Eltern bereits strafmündiger Kinder
13.01.2026
-
Kollision bei Wenden auf Kreuzung: Mitverschulden trotz Rotlichtverstoß
07.10.2025