Erben des Künstlers Sigmar Polke verlieren Rechtsstreit um „Propellerfrau“
Bild wurde von Polke als gestohlen gemeldet
Der im Juni 2010 verstorbene Künstler hatte das auch als „Propellerfrau“ bezeichnete Bild „Ohne Titel – Öl auf Gardine“ über 30 Jahre selbst im Besitz. Im Jahr 2009 erstatte er Anzeige, da ihm das Gemälde angeblich aus seinem Atelier gestohlen wurde. Gegen den Kläger, einen Kölner Privatmann, welcher das Werk im Besitz hatte, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei eingeleitet und die „Propellerfrau“ beschlagnahmt. Mangels Tatverdachts wurde das Verfahren eingestellt, das Bild wurde jedoch an den Künstler herausgegeben.
Erben: „Proppelerfrau“ war unverkäuflich
Der Kläger forderte daher das Bild von den Erben des Künstlers heraus, da er es nach eigenen Angaben im Jahr 2007 unmittelbar vom Künstler zu einem Kaufpreis von 100.000 € erworben habe. Diese verweigerten die Herausgabe mit der Begründung, Sigmar Polke habe das Werk stets als unverkäuflich bezeichnet. Außerdem liege der Marktwert deutlich über dem Verkaufspreis.
Eigentumsvermutung spricht zugunsten des Besitzers der beweglichen Sache
Nachdem das Landgericht der Klage stattgab, war der Kölner auch in der Berufungsinstanz erfolgreich. Zu seinen Gunsten spreche die gesetzliche Vermutung nach § 1006 BGB, daher sei er auch Eigentümer, so die Richter des Oberlandesgerichts. Von den Erben konnte diese Eigentumsvermutung auch nicht widerlegt werden. Sie konnten nicht beweisen, dass sich das Bild in den Jahren 2008 oder 2009 noch im Besitz des Künstlers befunden hat. Außerdem könne aufgrund einiger Zeugenaussagen auch der Verkauf nicht ausgeschlossen werden, so das Gericht. Nach den Angaben einer Zeugin war er sich später nicht mehr sicher, ob er das Bild nicht doch verkauft hatte. Zudem bestätigten andere Zeugen, dass er Verkaufsentscheidungen häufig aus dem Moment heraus getroffen und dabei nicht zwingend Marktpreise verlangt habe.
(OLG Köln, Urteil v. 6.8.2015, 8 U 69/14)
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.2082
-
Einseitige Preisanpassung von Amazon Prime ist rechtswidrig
819
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
700
-
Wie kann die Verjährung verhindert werden?
677
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
614
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
533
-
Diese Compliance-Regelungen gelten für Geschenke und Einladungen
475
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
456
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
437
-
Patronatserklärungen: Wirkung, Varianten und praktische Bedeutung
408
-
Kollision bei Wenden auf Kreuzung: Mitverschulden trotz Rotlichtverstoß
07.10.2025
-
Überfahren einer Leiche stellt keinen Unfall im Straßenverkehr dar
24.07.2025
-
Bundeslagebild Cybercrime 2024: Ransomware weiterhin größte Bedrohung
30.06.2025
-
Teurer Ausraster: 1.600 EUR Geldstrafe für das Umstoßen eines Blitzers
06.05.2025
-
Geschwindigkeitsüberschreitung – Betroffene haben Anspruch, digitale Daten zu checken
29.04.2025
-
Beweisverwertung der Daten von Auslandsbehörden im Strafprozess
04.02.2025
-
Online-Beleidigungen von Politikern auch bei geringer Reichweite strafbar
09.01.2025
-
10.000 Euro Hinterbliebenengeld für den Sohn einer getöteten Mutter
08.01.2025
-
Cyber Resillience Report zeigt Anstieg der Ransomware-Attacken und höhere Zahlungsbereitschaft
14.11.2024
-
Risikoreicher Gehweg: Fußgänger stürzt auf Gehweg über Kante – haftet die Stadt?
18.10.2024