Der Ölkonzern Shell muss seine CO2-Emissionen heftig reduzieren

Europas größter Ölkonzern, die Firma Shell, muss nach einer aktuellen Entscheidung der Rechtbank Den Haag seine CO2-Emissionen bis 2030 um fast die Hälfte verringern. Bezüglich Lieferanten und Kunden muss Royal Dutch Shell (RDS) seinen geschäftlichen Einfluss für CO2-Emissionenreduzierung nutzen. Anspruchsgrundlage sind Art. 2 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Geklagt hatten insgesamt sieben Umweltorganisationen, darunter auch Greenpeace und Milieudefensie und mehr als 17.000 Bürger.

Bürger und Organisationen verklagten Shell - teilweise erfogreich

Das Gericht wies die Ansprüche von "ActionAid" und die der einzelnen Bürger aus verfahrensrechtlichen Gründen zurück. 
Die übrigen Sammelklagen nur, soweit sie dem Interesse der gesamten Weltbevölkerung an der Reduzierung der CO2-Emissionen betraf. Im Übrigen wies die Rechtbank Den Haag wies Royal Dutch Shell an,  CO2-Emissionenum 45 % zu reduzieren

Zur Reduzierung der Emissionen um 45 % verurteilt 

Mit der Begründung, dass Shell gegen die globalen Klimaziele verstoße, hatten die Kläger vom Unternehmen die Reduzierung der Emissionen verlangt. In das Verfahren wurden interne Shell Dokumente eingebracht, aus denen schon in den 80er Jahren die Folgen der Erderwärmung hervorgingen. Obwohl der Großkonzern also nachweislich von den schädlichen Konsequenzen des Öl- und Gasverbrauchs wusste, hätte er – so die Kläger – nichts gegen die durch den CO2-Ausstoß verursachte Erderwärmung unternommen.

Laut Klagebegründung unternimmt Royal Dutch Shell (RDS) als Holding der Shell-Gruppe nicht genug, um die CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Klagen betreffen die CO2-Emissionen des Shell-Konzerns selbst, aber auch die seiner Lieferanten und Kunden.

Klage von Umweltschützern teilweise erfolgreich war

Das in Den Haag angerufene Bezirksgericht gab einem Teil der Kläger in Teilen Recht. Aus den Prognosen des Weltklimarats leitete es eine Verpflichtung ab, den Treibhausgas-Ausstoß in den kommenden Jahren drastisch zu verringern und vertrat die Auffassung, dass diese Verpflichtung auch für Öl -und Gaskonzerne wie Shell Geltung hätte.

Auch Unternehmen sind an Einhaltung der Menschenrechte gebunden

Denn auch Unternehmen sind – so die Richter – an die Einhaltung der Menschenrechte gebunden. Insbesondere haben sie das Recht auf Leben und auf Familie gemäß Art. 2 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu beachten und müssen diesbezüglich ihrer Verantwortung gerecht werden, und zwar nicht lediglich was die eigene Produktion anbelangt, sondern auch in Bezug auf die Geschäftspraktiken mit Zuliefern und Kunden.

Shell hat danach neben der Ergebnisverpflichtung bezüglich der CO2-Emissionen der Shell-Gruppe selbst und eine Best-Effort-Verpflichtung bezüglich Lieferanten und Kunden, seinen geschäftlichen Einfluss für CO2-Emissionenreduzierung zu nutzen.

Den Haager Urteil setzt erstmals Geschäftspolitik in direkten Bezug zu Menschenrechten

Das bahnbrechende Urteil, das erstmals einen Zusammenhang zwischen der Geschäftspolitik großer Konzerne und den Menschenrechten herstellt, ist noch nicht rechtskräftig. Shell hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Sollte es allerdings bei der Entscheidung bleiben, bedeutet dies einen einschneidenden Kurswechsel für den Ölkonzern. Dieser wird seine Geschäftspolitik mit Rücksicht auf den Klimaschutz umstellen und womöglich einen Großteil seines Geschäfts, das mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, einstellen müssen.

(Rechtbank Den Haag, Urteile  v.  26.05.2021 C/09/571932 / HA ZA 19-379).

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