Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei strafrechtlicher Vermögensabschöpfung
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (ABl. L, 2024/1260, 2.5.2024; 2025/90197, 3.3.2025 – nachfolgend: Richtlinie). Diese ist bis zum 23.11.2026 in nationales Recht umzusetzen und betrifft insbesondere die erweiterten Aufgaben und Befugnisse der Vermögensabschöpfungsstellen sowie die erstmalige Errichtung von Vermögensverwaltungsstellen.
Vermögensabschöpfungsstellen und Vermögensverwaltungsstellen
Vermögensabschöpfungsstellen sollen insbesondere die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Aufspüren von Vermögenswerten erleichtern. Vermögensverwaltungsstellen sollen die Aufgabe haben, eine effiziente Verwaltung sichergestellter und eingezogener Vermögensgegenstände zu gewährleisten, entweder durch direkte Verwaltung oder durch Unterstützung der hierfür zuständigen Stellen.
Für die Justiz werden die Aufgaben der Vermögensabschöpfungsstellen an die Staatsanwaltschaften der Länder übertragen. Die Länder können die Aufgaben bei einer oder mehreren Staatsanwaltschaften zentralisieren. Die Aufgaben der Vermögensverwaltungsstellen sollen auf Länderebene zentralisiert den Beamten einer Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft zugewiesen werden. Das Bundeskriminalamt soll auch weiterhin zentral die polizeilichen Aufgaben bei der Vermögensabschöpfung als polizeiliche Vermögensabschöpfungsstelle wahrnehmen.
Im Koalitionsvertrag vorgesehene Maßnahmen nicht enthalten
Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung sind nicht Gegenstand dieses Entwurfs. Zur Wahrung der Umsetzungsfrist sei es erforderlich, die eilbedürftigen Regelungen zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Weitere Änderungen des Rechts der Vermögensabschöpfung bleiben einem gesonderten Vorhaben vorbehalten.
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.128
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
604
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
533
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
428
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
400
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
382
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
379
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
373
-
Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar?
320
-
Patronatserklärungen: Wirkung, Varianten und praktische Bedeutung
291
-
BMJV legt Gesetzentwurf für digitale Ermittlungsmaßnahmen vor
16.03.2026
-
Mehr als 1 Million offene Strafverfahren
10.03.2026
-
Eilantrag auf Gewaltschutz noch nach 9 Monaten zulässig
02.03.2026
-
Beurkundungs- und Beratungspflichten des Notars
05.02.2026
-
Wie sieht die Zukunft der Notare in Deutschland im Digitalen Wandel aus?
05.02.2026
-
Die Beratung durch den Notar bei Grundstücksgeschäften und Eheverträgen
05.02.2026
-
Wann haftet der Notar für Beratungsfehler?
05.02.2026
-
Umfang und Grenzen der Belehrungspflichten des Notars
05.02.2026
-
Überwachungsgarantenpflicht von Eltern bereits strafmündiger Kinder
13.01.2026
-
Kollision bei Wenden auf Kreuzung: Mitverschulden trotz Rotlichtverstoß
07.10.2025