Wann kann das Gericht auf einen Sachverständigen verzichten?
Eine Pferdebesitzerin von ihrem scheuenden Pferd schwer verletzt worden. Dieses hatte sie auf dem Grünsteifen einer Straße geführt. Sie selbst ging auf dem Asphalt. Als von hinten ein Pkw heranfuhr, scheute das Pferd und wich zur Seite der Klägerin aus. Die Haftpflichtversicherung dese Fahrzeugshalters wollte nicht für den Schaden aufkommen und sah den Fehler bei der Tierhalterin.
Schadensersatzklage wurde ohne Sachverständigengutachten abgeschmettert
Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage blieb vor dem Land- und Oberlandesgericht erfolglos, wobei die Gerichte keine Sachverständigen einschalteten. Erst der BGH hob die Entscheidung auf und verwies den Fall zurück an die Vorinstanz.
Eigene Sachkunde nicht begründet
Das Berufungsgericht hat nach Ansicht der Karlsruher Richter verkannt, dass der Tatrichter, wenn es um die Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage geht, auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur verzichten darf, wenn er entsprechende eigene besondere Sachkunde auszuweisen vermag. Dies sei in dem angefochtenen Urteil nicht ausreichend dargetan.
Parteien nicht mitgeteilt, dass das Gericht auf eigene Sachkunde baut
Zudem müsse das Gericht, wenn es bei seiner Entscheidung eigene Sachkunde in Anspruch nehmen wolle, den Parteien zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilen. Auch dies sei nicht geschehen.
Gericht darf Privatgutachten nicht übergehen
Außerdem hat sich die Vorinstanz nach Ansicht der BGH-Richter nicht hinreichend mit dem von der Klägerin vorgelegten Privatgutachten befasst, aus dem sich im Einzelnen ergebe, dass diese sich bei der Annäherung des Pkw völlig richtig verhalten und insbesondere ihr Pferd so ausgerichtet habe, dass es den herannahenden Pkw habe wahrnehmen können.
„Wenn das Gericht den auf eine privatgutachterliche Stellungnahme gestützten Vortrag einer Partei übergeht, kann deren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sein. Dies ist hier der Fall“,
urteilte das Gericht.
Musste die Klägerin mit dem Pferd vor dem Auto fliehen?
Das Berufungsgericht vertrat die Auffassung, dass die Klägerin das neben ihr auf dem Grünstreifen grasende Pferd unverzüglich möglichst weit nach rechts auf die dortige Grasfläche hätte verbringen müssen, mithin also so weit wie möglich aus dem Gefahrenbereich heraus.
Dabei hätte das Pferd zugleich seitwärts zur Fahrbahn gedreht werden können, um es in die Lage zu versetzen, das herannahende Fahrzeug optisch wahrzunehmen. Dieser Ansicht stand aber das Ergebnis eines von der Klägerin beauftragten Privatgutachters entgegen.
(BGH, Beschluss v. 13.1.2015, VI ZR 204/14).
Vgl. zum Thema Sachverständige auch:
Sacherständiger zeigt Anwalt einen Vogel
Vgl. zum Thema Haftpflicht auch:
Haftpflichtversicherer darf im Versicherungsfall nicht auf Zeit spielen
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
8672
-
Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten
435
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
366
-
Einbau von Klimaanlage bei Eigentumswohnung: Anspruch auf Zustimmung?
343
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
316
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
2951
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
257
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
250
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
244
-
Gartenpflege durch Mieter - Kostenfragen und Verletzung der Gartenpflegepflicht
213
-
10.000 EUR Schaden in Waschstraße - warum der Betreiber nicht haftet
04.08.2026
-
Quarantäne auf Kreuzfahrt: Muss die Reiseabbruchversicherung zahlen?
23.07.2026
-
„Recht auf Reparatur“ passiert den Bundesrat
16.07.2026
-
Google ist für KI-generierte Texte unmittelbar verantwortlich
29.06.2026
-
SCHUFA-Kosten nicht immer ersatzfähig
23.06.2026
-
Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Unfallfahrzeugs
23.06.2026
-
Kein wirksamer Vertrag ohne die essentialia negotii
16.06.2026
-
Bankenhaftung bei unbefugten Geldabhebungen
02.06.2026
-
Annahmefrist für Vertragsangebote per WhatsApp
26.05.2026
-
Apotheker muss Schmerzensgeld zahlen
18.05.2026