Das LG Hamburg hat der Bauer Vertriebs KG eine neue Form der Abowerbung untersagt. Das Unternehmen hatte seine Abonnenten angeschrieben, sich unter einer Servicenummer bei seinen Mitarbeitern zu melden. Wer die Nummer anrief, wurde am Telefon in ein Werbegespräch für ein weiteres Zeitschriftenabo des Bauer Verlages verwickelt. Das Gericht sah die Praxis als irreführend und belästigend an.

Aufgrund des Anschreibens rechne der Verbraucher nur mit einem Telefonat über das bereits bestehende Abo und werde über den Anlass des erbetenen Rückrufs in die Irre geführt.

Automatisch verlängert

Ebenso trickreich war die zweite Vertriebsmasche der Bauer Vertriebs KG. Auch hier zog das Hamburger Gericht mit seinem Urteil einen Schlussstrich. Zahlreiche Kunden ließen sich am Telefon zum Abschluss eines zeitlich begrenzten Abonnements überreden. Was wirklich dahinter steckte, fanden sie jedoch erst später heraus: Aus dem befristeten Zeitschriftenabo wurde eines, das sich automatisch jeweils um weitere drei Monate verlängerte - wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wurde. Auch diese Praxis wurde dem Bauer Vertrieb vom Landgericht Hamburg untersagt.

Zum zweiten Mal ertappt

Das Werbeverbot ist bereits das zweite für den Bauer Vertrieb in diesem Jahr. Schon im März hatte das Landgericht Hamburg dem Unternehmen per einstweiliger Verfügung auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg untersagt, Verbrauchern per Postkarte Benachrichtigungen über eine Warensendung, verbunden mit der Aufforderung "Bitte rufen Sie uns schnell an!" zu senden.

(LG Hamburg, Urteil vom 9. September 2011, Az.: 406 HKO 196/10).