BGH-Urteil: Kunden müssen Gaspreiserhöhungen widersprechen
Verbraucher können sich gegen Gaspreiserhöhungen durch unwirksame Anpassungsklauseln nur wehren, wenn sie innerhalb von drei Jahren widersprechen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe und sorgte damit für eine längst fällige Klarstellung. Viele Gasversorger hatten jahrzehntelang eine Klausel verwendet, die ihnen eine stete Anhebung der Preise erlaubte. Der BGH hatte diese 2008 für nichtig erklärt, aber erst nun geklärt, wie es mit möglichen Rückforderungen aussieht. Verbraucherschützer und Mieterbund äußerten sich enttäuscht, die Energiewirtschaft sprach dagegen von einer "Entscheidung mit Augenmaß".
Widerspruch rechtzeitig erhoben?
Dem BGH lagen zwei Verfahren zur Rückzahlung von Geldern im Zuge von Gaspreiserhöhungen zugrunde. Nach Feststellung des VIII. BGH-Zivilsenats können Kunden angesichts der teils viele Jahre laufenden Verträge bei ihren Rückzahlungsansprüchen auch nicht auf den niedrigen Preis pochen, der zu Vertragsabschluss vereinbart worden war. Die Fälle wurden an die Landgerichte Hamburg und Köln zurückverwiesen. Diese müssen nun prüfen, wann den Kunden die Jahresabrechnungen zugegangen sind und gegen welche Erhöhungen die Widersprüche rechtzeitig erhoben worden sind. Damit hatten die Revisionen der beiden Energieversorger E.ON Hanse Vertrieb GmbH und der Bergischen Energie- und Wasser-GmbH Erfolg.
Preiserhöhungsklausel unwirksam
Der BGH hatte 2008 die Klausel für Sondervertragskunden gekippt, weil diese nicht deutlich gemacht habe, in welchem Umfang die Preise erhöht werden dürften. Dies benachteilige den Gaskunden unangemessen, urteilten die Karlsruher Richter damals. In wie vielen Verträgen die nichtige Klausel steht und wie viele Klagen anhängig sind, ist unklar. Nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) werden 19 Millionen Haushalte in Deutschland mit Gas versorgt. Davon haben 10 Millionen Kunden einen direkten Vertrag mit einem der 800 Anbieter.
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.0362
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
524
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
363
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
298
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
289
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
2841
-
Einbau von Klimaanlage bei Eigentumswohnung: Anspruch auf Zustimmung?
280
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
256
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
254
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
248
-
SCHUFA-Kosten nicht immer ersatzfähig
23.06.2026
-
Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Unfallfahrzeugs
23.06.2026
-
Kein wirksamer Vertrag ohne die essentialia negotii
16.06.2026
-
Bankenhaftung bei unbefugten Geldabhebungen
02.06.2026
-
Annahmefrist für Vertragsangebote per WhatsApp
26.05.2026
-
Bundestag plant Umsetzung von „Recht auf Reparatur“
22.05.2026
-
Apotheker muss Schmerzensgeld zahlen
18.05.2026
-
Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
12.05.2026
-
Bundesrat billigt Reform des Verbraucherkreditrechts
08.05.2026
-
Stiftung Warentest haftet für unrichtige Testergebnisse
07.05.2026