Erkrankter Einzelanwalt muss Kollegen zwecks Fristwahrung anrufen
Ein Anwalt war kurzfristig wegen einer Darminfektion bettlägrig geworden. Deshalb konnte er eine Berufungsbegründung nicht fristgemäß formulieren. Sein Mandant beantragte daraufhin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und legte eine anwaltliche Versicherung bei, in der der Anwalt angab, dass er an dem fraglichen Tag wegen Enteritis mit Diarrhoe und Erbrechen seinen Kanzleigeschäften nicht nachkommen konnte.
Einzelanwalt muss allgemeine Vorkehrungen für den Krankheitsfall treffen
Das reichte weder den Vorinstanzen noch dem BGH als Entschuldigung aus.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Rechtsanwalt nämlich allgemeine Vorkehrungen dafür treffen, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt.
- Er muss seinem Personal die notwendigen allgemeinen Anweisungen für einen solchen Fall geben.
- Ist er als Einzelanwalt ohne eigenes Personal tätig, muss er ihm zumutbare Vorkehrungen für einen Verhinderungsfall, z.B. durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen treffen.
„Durch konkrete Maßnahmen im Einzelfall muss sich der Rechtsanwalt allerdings nur dann vorbereiten, wenn er einen solchen konkreten Ausfall vorhersehen kann“, stellt der BGH klar.
Kollegen um Berufungsverlängerung bitten
Diesen Anforderungen hat der Prozessbevollmächtigte im konkreten Fall nicht entsprochen. Nach seiner anwaltlichen Versicherung hat er nur für die Annahme von Telefonaten sowie den Empfang und den Versand von Post durch Beauftragung eines Dienstleisters Sorge getragen. Dass er auch Vorkehrungen für eine Vertretung durch einen Kollegen getroffen hat, der etwa Anträge zur Verlängerung von Fristen für ihn bei Gericht hätte einreichen können, konnte das Gericht der anwaltlichen Versicherung dagegen nicht entnehmen.
Darmgrippe setzt einen Anwalt nicht völlig außer Gefecht
Dieses Versäumnis hat sich hier auch ausgewirkt. Eine unvorhergesehene Erkrankung kann den Rechtsanwalt zwar außerstande setzen, noch irgendwelche fristwahrenden Maßnahmen zu ergreifen.
Aus einer Darminfektion ergibt sich aber nach Ansicht des BGH nicht, dass der Anwalt auf Grund dieser Erkrankung nicht in der Lage gewesen wäre, einen Vertreter zu benachrichtigen und diesen zu bitten, in der Sache eine Verlängerung der Frist zu beantragen, die, da es sich um die erste Fristverlängerung gehandelt hätte, auch nicht aufwendig hätte begründet werden müssen.
Da der Prozessbevöllmächtigte das laut eigener anwaltlicher Versicherung nicht einmal probiert hatte, blieb das Gericht hart und lehnte den Antrag auf Widereinsetzung in den vorigen Stand ab. In dieser Hinsicht unterscheidet sich der Sachverhalt von einem früheren BGH-Fall (V ZB 32/08). Der Prozessbevollmächtigte in jenem Fall hatte für eine Vertretung Vorsorge getroffen. Außerdem war er bettlägerig und so schwer erkrankt, dass er selbst den bereit stehenden Vertreter nicht mehr hatte verständigen können.
(BGH, Beschluss vom 26.09.2013,V ZB 94/13).
-
Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gilt ab August 2026
514
-
Abschreibung: Gebrauchter PKW als Geschäftswagen sinnvoll?
362
-
Fristverlängerung bei Gericht beantragen - Fehlerquellen und Haftungsgefahren
252
-
Angemessene Beileidswünsche beim Tod von Mitarbeitern, Mandanten und Geschäftspartnern
2361
-
Anwalt darf die anwaltlich vertretene Gegenseite nicht direkt kontaktieren
199
-
Drohung des Anwalts mit Mandatsniederlegung zur Unzeit
1152
-
Anwalt muss laut BGH auf Mandantenfrage unverzüglich antworten
1121
-
Ständig zu früh zur Arbeit als Kündigungsgrund
102
-
Unerwünschte Blicke über den Gartenzaun
64
-
Beziehung gescheitert, Geschenke zurück?
59
-
Schlamperei der Passbehörde: Teure Neuseelandreise futsch
21.06.2026
-
juris KI-Suite: Zuverlässige KI-Unterstützung in allen Rechtsgebieten
11.06.2026
-
Vergütungsprobleme bei rechtsschutzversicherten Mandanten
29.05.2026
-
Autistische Anwältin muss sich ärztlich begutachten lassen
26.05.2026
-
KI-Recherche für Juristen
19.05.2026
-
Rein telefonische Beratung kein Fernabsatzgeschäft
18.05.2026
-
Paketbote auf der Flucht vor Hunden
17.05.2026
-
IBA Report 2026 belegt Benachteiligung von Frauen in Anwaltsberufen
11.05.2026
-
Traumgeschenk zur Traumhochzeit
10.05.2026
-
KI-Tools in Kanzleien effizient nutzen
30.04.2026