Jan Böhmermann – zwischen Grimmepreis und Strafverfolgung

Die Bundesregierung hat sich entschieden und auf Jan Böhmermann kommt ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung des Recep Erdogan zu. Es wird ihn - Böhmermann- wenig beruhigen, dass im Gegenzug § 103 StGB abgeschafft werden soll. 2018. Das würde ihm auch nachträglich keine Straffreiheit bringen. Geht das vielleicht schneller?

Merkel versucht den Befreiungsschlag. Im Rechtsstaat sei es nicht Sache der Regierung, vielmehr müssten die Staatsanwaltschaft und die Gerichte das Persönlichkeitsrecht - hier von Erdogan - gegen die Presse- und Kunstfreiheit - und damit wohl die Straffreiheit - von Böhmermann abwägen.

Merkel aus dem Schneider?

Mit dem Rückzug auf die Gewaltenteilung ist sie erst Mal aus dem Schneider, will aber die Ermächtigung nicht als Vorverurteilung von Jan Böhmermann verstanden wissen. Als Verbeugung vor Staatschefs Recep Erdogan sicher auch nicht.  Dem Satiriker drohen gem. § 103 StGB bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. Die Kanzlerin teilte immerhin mit, dass diese Norm bis 2018 abgeschafft wird. Sie sei "für die Zukunft entbehrlich".

Das 103-er-Gedicht

Worüber reden wir? Wer darüber diskutiert, sollte auch den Inhalt des Gedichts kennen. Wie sonst soll er sich ein Bild über den Meinungsstand machen. Die Crux besteht darin, dass kaum einer sich noch traut, den Text des Schmähgedichts wiederzugeben, um nicht selbst in den Ruch der Strafbarkeit zu kommen.

Jan Böhmermann schmäht am schärfsten

Angefangen hatte alles mit der Satiresendung „extra 3“ am 17. März in der ARD. Unter dem Titel „Erdowi Erdowo Erdogan“ nahm der Moderator den türkischen Staatspräsidenten auf die Schippe und kritisierte u.a. dessen Haltung zur Meinungsfreiheit in der Türkei. Da Humor keine besonders ausgeprägte Eigenschaft des türkischen Präsidenten ist, zeigte er sich von dieser Form der Kritik tief gekränkt. Nur mit Verzögerung stellte das Auswärtige Amt klar, dass die Politik auf eine solche Satiresendung keinen Einfluss nehmen könne und wolle.

Satiriker Böhmermann setzte noch eins drauf

Der ZDF-neo-Satiriker Jan Böhmermann setzte auf die „extra 3“-Satire dann noch eins drauf und trug in seiner Sendung ein offensichtlich auf den türkischen Staatspräsidenten zugeschnittenes Schmähgedicht vor, mit dem er nicht nur die Intelligenz des Präsidenten in Frage stellte, sondern dies auch mit Aussagen über dessen Ausstattung im Genitalbereich verknüpfte und ihm eine sexuelle Affinität zu Ziegen unterstellte.

Tarnung als Lehrstunde über Grenzen der Satire

Jan Böhmermann aber ist kein Dummer, sondern durchaus ein gerissener Satiriker. Deshalb kleidete er das Schmähgedicht - das er selbst ausdrücklich als solches bezeichnete - in eine Art Lehrveranstaltung darüber, was man über ausländische Staatsoberhäupter nicht sagen darf, weil es eben eine unzulässige Schmähkritik darstellt. Der Moderator betonte in der Sendung denn auch, dass er so etwas wie in dem Gedicht nie über ein Staatsoberhaupt sagen würde.

Kuscht die Bundesregierung vor der Türkei?

Diesmal reagierte die Bundesregierung schnell. Angela Merkel beeilte sich, telefonisch mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu in Kontakt zu treten und sich von dem Inhalt der Sendung und vor allem der Wortwahl Böhmermanns zu distanzieren. Sie bezeichnete das Gedicht als untragbar, weil bewusst verletzend und hoffte wohl, auf diese Weise zur Besänftigung der Gemüter beizutragen. Das gelang ihr aber nicht, obwohl das ZDF in vorauseilendem Gehorsam den Beitrag Böhmermanns inzwischen in der Mediathek gelöscht und aus dem Netz genommen hatte.

Anzeigen gegen Böhmermann und ZDF

Böhmermann selbst hat darauf die Verleihung des ihm zugedachten Grimme-Preises abgelehnt. Dennoch hat inzwischen die Türkei formell die Einleitung der Strafverfolgung des Moderators Böhmermann beantragt. Einige Anzeigen sowohl gegen Böhmermann als auch gegen sonstige Verantwortliche des ZDF sind außerdem bereits bei der Staatsanwaltschaft in Mainz eingegangen.

Erdogan musste nicht extra nach Deutschland kommen

Damit gerät die Bundesregierung in eine Zwickmühle.

  • Gemäß § 103 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt.

Anders, als ein flüchtiges Lesen des Paragraphen erwarten lässt, muss sich das Staatsoberhaupt nicht im Inland aufhalten, denn § 103 StGB lautet: "Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, ......beleidigt." Erdogan als ausländische Staatsoberhaupt kann, anders als ein Mitglied seiner Regierung, auch außerhalb der Staatsgrenzen gem. § 103 beleidigt werden.

  • Im Fall der verleumderische Beleidigung steigert sich die Strafdrohung auf drei Monate bis fünf Jahre.
  • Die Strafverfolgung ist aber eine Bedingung geknüpft. Gemäß § 104a StGB wird die Straftat nur verfolgt, wenn die Bundesregierung eine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.

Journalisten und Satiriker rüsten sich zur Schlacht

Damit hat die Bundesregierung nun den schwarzen Peter in der Hand. Die Beurteilung des Gedichtes als Beleidigung und bewusst verletzend hat die Kanzlerin bereits vorgegeben. Damit wird sie den türkischen Staatspräsidenten, den sie in der Flüchtlingskrise nun mal so sehr braucht, mit seinem Begehren nach Strafverfolgung nur schwer zurückweisen können. Andererseits dürfte die Freigabe der Strafverfolgung durch die Bundesregierung einen erheblichen Sturm in den deutschen Medien hervorrufen, die sich durch einen solchen Vorgang in ihrer Meinung zur Pressefreiheit bedroht sehen werden.

Sturm hat schon begonnen

Dieser Sturm hat schon begonnen. Der Satiriker und Komiker Dieter Hallervorden hat im Internet bereits nachgelegt und dichtet weitere Schmähungen im Sinne von: „Erdogan, Erdogan, das Weltnetz schwillt vor Lachen an“. Der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer SE, Mathias Döpfner veröffentlichte in der „Welt“ einen offenen Brief an Jan Böhmermann, in welchem er dessen Gedicht als gelungen bezeichnete. Er habe laut gelacht und stelle sich voll hinter den Inhalt jeder einzelne Textzeile des Gedichts. Dies tue er bewusst unter Inkaufnahme möglicher juristischer Konsequenzen.

Vorgang mit Potenzial zur Staatsaffäre

Keine leichte Situation für die Bundesregierung. Das Außenamt von Frank-Walter Steinmeier hat bereits erklärt, dass dort die Frage nicht allein zu entscheiden sei, sondern nur in enger Abstimmung mit dem BMJV und dem Kanzleramt erfolgen könne. Der Vorgang hat durchaus Potenzial, zur Staatsaffäre zu werden. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Merkel nichts anderes übrig bleiben wird, als die Entscheidung über die Freigabe der Strafverfolgung selbst zu treffen.

Grenze zur Schmähkritik überschritten?

Man kann vielleicht geteilter Meinung darüber sein, ob die von Böhmermann gewählte Form der Satire die Grenze zur Schmähkritik bereits überschritten hat.

Das BVerfG hat in ständiger Rechtsprechung erklärt, dass das Recht der freien Meinungsäußerung in solchen Fällen in der Regel Vorrang vor dem Schutz von Persönlichkeitsrechten habe.

Dies gelte aber dann nicht mehr, wenn die öffentlich geäußerte Kritik jeden sachlichen Rahmen verlasse und die Verletzung und Herabsetzung der kritisierten Person im Vordergrund einer Äußerung stehe (BVerfG, Beschluss v. 26.06.1990, 1 BvR 1165/89).

Überspitzung bis hin zur persönlichen Verletzung ist Wesen der Satire

Die Grenzen der Satire werden von den Gerichten in Anwendung dieser Rechtsgrundsätze des BVerfG hierzulande regelmäßig weit gezogen. Dies zeigt eine Entscheidung des VGH Bayern zu der Gestaltung eines „Papamobil“ auf dem Christopher Street Day 2006 in München. Die großformatige Ablichtung von Papst Benedikt XVI mit Aidsschleife und grünen und gelben Kondomen in der Hand ging problemlos als erlaubte Satire durch (VGH Bayern Beschluss vom 08.03.2010 - 10 B 09.1102).

Bei der Satire Böhmermanns spricht viel dafür, dass der Moderator durch bewusst überspitzte Formulierungen - wie sie der Satire nun mal eigen sind - die Eröffnung einer Diskussion über den Grenzbereich der Satire im Blick hatte. Dies ist ihm - wie die Reaktionen zeigen - auf beeindruckende Weise gelungen.

Schlagworte zum Thema:  Unterlassungsanspruch