Wann können Eltern oder Ehegatten Schenkungen wegen Notbedarfs zurückfordern?
Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt selbst zu bestreiten, kann er gem. § 528 BGB von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks fordern.
Gesetzliches Rückforderungsrecht
Der Anspruch auf Rückgewähr des Geschenks wegen Notbedarfs setzt nur voraus, dass die Schenkung vollzogen ist und die schenkende Person nach Abschluss des Schenkungsvertrags nicht in der Lage ist, ihren angemessenen Unterhalt zu bestreiten. Es kommt nicht darauf an, ob der Notbedarf vor oder nach Vollziehung der Schenkung entstanden ist (BGH, Urteil v. 7.11.2006, X ZR 184/04). Eine Rückforderung kommt auch bei gemischter Schenkung in Betracht.
Das Rückforderungsrecht besteht gegenüber jedem Beschenkten, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Abwendung der Herausgabe des Geschenks
Der Beschenkte kann die Herausgabe des Geschenks durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abwenden. Der Rückforderungsanspruch ist auf die regelmäßig wiederkehrenden Leistungen zur Bedarfsdeckung beschränkt.
Wann ist der Rückforderungsanspruch ausgeschlossen?
Der Anspruch auf Herausgabe des Geschenks ist aber ausgeschlossen, soweit der Beschenkte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen (gegenwärtig) außerstande ist, das Geschenk herauszugeben, ohne dass sein standesmäßiger Unterhalt oder die Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten gefährdet wird (§ 529 Abs. 2 BGB; BGH, Urteil v. 6.9.2005, X ZR 51/03).
Rückforderung eines Grundstücks
Macht der verarmte Schenker den Rückforderungsanspruch bezüglich eines Rechts an einem Grundstück geltend, kann der Beschenkte seiner auf Zahlung entsprechend der Bedürftigkeit des Schenkers gerichteten Zahlungspflicht dadurch entgehen, dass er die Rückübertragung des Geschenks anbietet (BGH, Urteil v. 17.12.2009, Xa ZR 6/09).
Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist ist eine Rückforderung nicht mehr möglich
Der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Eintritts der Bedürftigkeit des Schenkers seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes 10 Jahre verstrichen sind (§ 529 Abs. 1 BGB).
Die 10-Jahres-Frist beginnt mit Vollzug der Schenkung zu laufen. Wird ein Grundstück ohne Gegenleistung übertragen, ist dies bereits dann der Fall, wenn der Beschenkte auf der Basis eines formgerechten Schenkungsvertrags und der Auflassung einen Antrag auf Eintragung der Rechtsänderung beim Grundbuchamt gestellt hat (BGH, Urteil v. 19.7.2011, X ZR 140/10).
Nur wenn eine notariell Rückforderungsklauseln zugunsten des Schenkers vereinbart worden sind, ist das Rückforderungsrecht nicht auf zehn Jahre beschränkt.
Vgl. zum Thema Schenkung auch:
Schenkungswiderruf: Einweisung in ein Pflegeheim als grober Undank?
Kettenschenkung im Verwandtenkreis: Vorsicht Schenkungsteuerfalle!
Scheidung des beschenkten Nachwuchs nach elterlicher Grundstücksschenkung
Gaben an Lebensabschnittspartner - geschenkt oder nur unentgeltlich zugewandt?
-
Wie lange müssen Eltern für erwachsene Kinder Unterhalt zahlen?
1.3222
-
Neue Düsseldorfer Tabelle 2026
1.305
-
Kein gemeinsames Sorgerecht bei schwerwiegenden Kommunikationsstörungen der Eltern
714
-
Kann das volljährige Kind auf Geldunterhalt statt Naturalunterhalt bestehen?
576
-
Auskunftsansprüche beim Kindesunterhalt
372
-
Sozialhilfeträger fordert Geld von Angehörigen zurück
318
-
Auswirkung auf Unterhalt und Pflegegeld, wenn die Großmutter ein Enkelkind betreut
313
-
BGH zum Ablauf der 10-Jahres-Frist bei Immobilienschenkung mit Wohnrecht
260
-
Wann gilt zusätzlicher Unterhaltsbedarf des Kindes als Mehrbedarf oder Sonderbedarf?
2482
-
Suizid ist nicht strafbar, sind aber Erben nach einem "Schienensuizid" schadensersatzpflichtig?
226
-
Rechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten beim Württemberger Testament gestärkt
16.12.2025
-
Neue Düsseldorfer Tabelle 2026
04.12.2025
-
Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern und Erwerbsobliegenheit
24.11.2025
-
Anrechnung eigener Einkünfte des minderjährigen Kindes
24.11.2025
-
Geltendmachung des Anspruchs auf Kindesunterhalt
24.11.2025
-
Auskunftsansprüche beim Kindesunterhalt
24.11.2025
-
Kindesunterhalt: Rechtsgrundlage, Dauer, Unterhaltsarten und Fälligkeit
24.11.2025
-
Bedingte Erbeinsetzung nur für bestimmten Geschehensablauf
28.10.2025
-
Familiengerichte können Umgangsregelung verweigern
15.10.2025
-
Strafbarkeitsfalle Parteiverrat als Mediator
25.09.2025