Unkenntnis von eigener Taufe entbindet nicht von Kirchensteuerpflicht
Der 1963 geborene Kläger war im Jahr 1964 in der ehemaligen DDR im evangelischen Glauben getauft worden. In seiner Einkommensteuererklärung 2015 (Streitjahr) kreuzte er "nicht kirchensteuerpflichtig" an. Das Finanzamt setzte jedoch Kirchensteuer fest, wogegen der Mann klagte. Er trug vor, dass er jahrzehntelang nichts von seiner Taufe und der daraus resultierenden Kirchenmitgliedschaft gewusst habe. Das Finanzamt holte eine Stellungnahme der Evangelisch-Lutherischen Kirche ein, aus der hervorging, dass der Kläger ein getaufter evangelischer Christ mit Wohnsitz im Gebiet der Nordkirche ist und er seinen Kirchenaustritt erst im Jahr 2016 erklärt hatte.
Kirchensteuerpflicht lag vor
Das FG entschied, dass der Kläger im Streitjahr kirchensteuerpflichtig war (gemäß § 4 KiStG M-V). Er war unstreitig im Jahr 1964 im Gebiet der ehemaligen Pommerschen Evangelischen Kirche in einer Haustaufe getauft worden und hatte damit wirksam die Kirchenmitgliedschaft begründet. Im Streitjahr hatte er zudem noch keine Austrittserklärung abgegeben. Das FG verwies darauf, dass eine Kindstaufe ein Mitgliedschaftsverhältnis zur jeweiligen Religionsgemeinschaft ohne Berücksichtigung des Kindeswillens begründet – auch in der ehemaligen DDR.
Da im Rahmen der Einkommensteuererklärung nach der Religionszugehörigkeit gefragt wird und diese Frage vom Steuerbürger nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten ist, muss er sich bei Auskunftspersonen (z.B. seinen Eltern) nach seiner etwaigen Taufe bzw. Kirchensteuerpflicht erkundigen. Die Revision wurde vom FG nicht zugelassen.
FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 09.07.2019 - 1 K 367/17
-
Verkündungstermine des BFH zur Grundsteuer
601
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
404
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
382
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
369
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
286
-
Anschrift in Rechnungen
265
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
255
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
253
-
Teil 1 - Grundsätze
246
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
221
-
Keine Schenkungsteuerbefreiung von Zuwendungen an eine Landesstiftung
11.12.2025
-
Keine Einziehung und Verwertung eines havarierten Öltankers aus der sog. Schattenflotte
11.12.2025
-
Alle am 11.12.2025 veröffentlichten Entscheidungen
11.12.2025
-
BFH hält Grundsteuer im Bundesmodell für verfassungskonform
10.12.2025
-
Höhere Grundsteuerhebesätze für Nichtwohngrundstücke
09.12.2025
-
Kosten für ein Verkehrswertgutachten
09.12.2025
-
Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit
08.12.2025
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
08.12.20251
-
Steuerbegünstigung nach § 7i EStG
08.12.2025
-
Kostentragung bei Einholung eines Verkehrswertgutachtens für Zwecke der Grundsteuer
05.12.2025