Der Kl. macht den Rücktritt von einem Kaufvertrag über ein Kfz geltend, bei dem im Rahmen des Prüfbetriebes durch eine Umschaltung auf Abgasreinigung andere Befunde verfälschende günstigere Stichstoffoxidwerte ausgewiesen wurden. Zwischen den Parteien war es unstreitig, dass ein behebbarer Mangel vorlag und nach dem von dem Kraftfahrtbundesamt genehmigten Maßnahmenplan durch ein Update des Prüfverfahrens bei der Abgasbestimmung mit einem Kostenaufwand von ca. 0,26 % des Kaufpreises der zulässige Abgaswert erreicht werden könne. Dem Käufer des Kfz sei es damit zuzumuten, die Durchführung der Nacherfüllung abzuwarten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge